Abbruch 1059771: Erneuerung Kraftwerke Schils EM-Los 2

Publiziert am: 11. Februar 2019

EW Schils AG

- Hydromechanische Ausrüstung für 2 Maschinensätze
- Elektromechanische Ausrüstung für 2 Maschinensätze
- Absperrorgane und Hilfsbetrieb
- allgemeine mechanische und elektrotechnische Ausrüstung
- Leittechnikeinrichtung
- Verkabelung und Erdung
- Gebäudetechnik
- ...


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 31720000: Elektromechanische Ausrüstung
  • 42112200: Wasserturbinen
  • 45251120: Bau von Wasserkraftwerken
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
14. Mai 2018

Offizielles Publikationsorgan:
Amtsblatt des Kantons St. Gallen

Reasons:

Bemerkung:

Aufgrund der Erwägungen des Verwaltungsgerichts St. Gallen (Zuschlagsaufhebung) und der Abklärungen der Vergabebehörde ergibt sich, dass sich die Striktheit der Eignungskriterien gemäss Ausschreibungsbedingungen als nicht der Marktrealität entsprechend erweist, da kein Anbieter bzw. Angebot die gestellten Anforderungen vollständig und in überprüfbarer Weise erfüllt. Eine blosse Lockerung der Eignungskriterien wird unter dem Aspekt der Gleichbehandlung als zu heikel erachtet. Damit ist ein wichtiger Grund im Sinne von Art. 38 Abs. 1 VöB gegeben, weshalb das Vergabeverfahren abgebrochen und mit angepassten Ausschreibungsbedingungen wiederholt wird.


Bemerkung:

Diejenigen Anbieter, die ein Angebot eingereicht hatten, erhalten mit Verfügung vom 08. Februar 2019 (eingeschriebener Versand gleichentags) direkt Kenntnis vom Abbruch und von der Wiederholung des Vergabeverfahrens. Die Publikation des neuen Verfahrens ist im ersten Quartal 2019 vorgesehen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.


Kontakt

EW Schils AG
Vadianstrasse 50
9001 St. Gallen
Telefon: 071 229 54 89
E-Mail-Adresse:  
christian.neff@sak.ch