Ausschreibung 1058493: 5060.30 - E1/E2 - Elektroinstallation/Schaltgerätekombination
Publiziert am: 15. Februar 2019
Entsorgung Region Zofingen
Lieferung und Installation der Elektroinstallationen und Schaltanlagen für den Ausbau der ARA
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. Februar 2019 | Publikationsdatum | |
18. Februar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. März 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. März 2019 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen müssen über das simap gestellt werden. Fragen können bis am 25.03.2019 gestellt werden. |
11. April 2019 | Abgabetermin 11:00 | Eingang am Eingabeort massgebend (Poststempel ist nicht massgebend) |
11. April 2019 | Offertöffnung | Eingang am Eingabeort massgebend (Poststempel ist nicht massgebend) |
17. Juni 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Z1: Investitionskosten/Preis |
30% | Z2: Funktionalität/Qualität |
27% | Z3: Referenzen |
3% | Z4: Lehrlingsausbildung |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen
Drei ähnliche Anlagen in den letzten 10 Jahren verlangt, die im Betrieb sind, mit einer Bausumme für Elektroinstallationen und Schaltanlagen von grösser als 2.2 Mio CHF
Der Nachweis der Eignungskriterien erfolgt mit dem Formular "Unternehmerblatt". Die Angaben sind allenfalls mit Hilfsblättern zu belegen/ergänzen.
Zusätzliche Informationen
Es sind die Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne der Schweiz einzuhalten.
Es finden keine Abgebotsrunden statt.
SIMAP und Amtsblatt Kanton Aargau/Luzern
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau,
Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie
gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Wiggertalstrasse 40
4665 Oftringen
Telefon: +41 62 789 50 30
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...