Ausschreibung 1055985: 20032 / Sanierung Bahnhofstrasse - Marktgasse, Huttwil
Publiziert am: 15. Januar 2019
Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV
Strassenbau und Werkleitungsbau
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Januar 2019 | Publikationsdatum | |
15. Januar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. Februar 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Februar 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" zu stellen. Termin für das Einreichen von Fragen: 01.02.2019, 12.00 Uhr. Die Fragen werden bis am 06.02.2019, 17.00 Uhr allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch "Forum" beantwortet. Nicht fristgerecht eingegange Fragen werden nicht beantwortet. |
22. Februar 2019 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
27. Februar 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Dunantstrasse 13
3400 Burgdorf
Telefon: 031 636 56 82
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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