Ausschreibung 1055489: Neubau Kantonsspital Baden - Agnes BKP 211.2 Mulden (Entsorgung)

Publiziert am: 18. Januar 2019

Kantonsspital Baden AG Submission KSB Neubau, SKP 211.2

211.2 Mulden (Entsorgung)


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

5404 Baden

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90918000: Entleerung von Abfallbehältern
  • 44613800: Abfallcontainer
  • 34928480: Abfallcontainer und -körbe
  • 44616200: Abfalltonnen
  • 45213270: Bauleistungen für Recyclinganlagen
  • 42914000: Recyclingvorrichtungen
Tags (Bau):
  • 211: Baumeisterarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Januar 2019 Publikationsdatum
18. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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8. Februar 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
30. Januar 2019 Frist für Fragen

Die schriftliche Fragenbeantwortung erfolgt bis am 01.02.2019

8. Februar 2019 Abgabetermin 16:00

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11. Februar 2019 Offertöffnung

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1. März 2019 Geplanter Projektstart
30. Juni 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kantonsspital Baden AG Submission KSB Neubau, SKP 211.2
Im Ergel 1
5404 Baden
Telefon: 056 486 21 88
E-Mail-Adresse:  
Markus.Flury@ksb.ch