Ausschreibung 1055015: N14, 080397, AS GISIKON, Anschluss Gisikon, Umgestaltung und Erneuerun

Publiziert am: 4. Februar 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Instandsetzung des 1973 in Betrieb genommenen Autobahnanschlusses Gisikon – Root an der N14. Verstärkungs- und Instandsetzungsmassnahmen unter anderem an den Kunstbauten Überführung über die Autobahn, und Reussbrücke. Im Zuge der Erneuerungsmassnahmen werden die drei Knoten umgestaltet, die Spuraufteilung dazwischen verändert und der Langsamverkehr durchgängig geführt, dies Bedarf den Ersatz von Signalisation und Lichtsignalanlagen.
Hauptmengen:
Belag: 10'500 t
davon auf Kunstbauten 750 t
Beton: 660 m3
davon für Betonplatte Bushaltestelle 20 m3
davon für Überbeton auf Brückenplatten 280 m3
Dammverbreiterung 600 m3
Bewehrung 210 t
GFK-Lamellen 1'250 m
Signalportale inkl. Fundamente 22 Stk.
Rohrblockanlage inkl. Schächte 2'500 m
Instandsetzung Entwässerungsleitungen 1'400 m
HDW-Abtrag auf Brücken 3'000 m2
Fahrbahnübergänge: 4Stk. à insgesamt 90 m
Ersatz Lager für Brücken: 9 Stk.
Randabschlüsse 4'500 m
Zäune 1'000 m
Fahrzeugrückhaltesysteme, inkl. Brücken 1'600 m


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Februar 2019 Publikationsdatum
4. Februar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

keine

26. März 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. März 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 11.03.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.03.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

26. März 2019 Abgabetermin 23:59

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

2. April 2019 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: PREIS;
15% ZK2: BAUPROGRAMM;
15% ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN;
20% ZK4: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: technische Leistungsfähigkeit
E2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Erfahrung Schlüsselpersonen
E4: organisatorische Leistungsfähigkeit (Verfügbarkeit)
E5: Leistungsanteil Unterakkordant

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Mindestens je 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich:
- Trasseebau/ -instandsetzung unter Verkehr
- Verstärkung/ Instandsetzung von Kunstbauten unter Verkehr

EIGNUNGSKRITERIUM 2
WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz des Anbieters > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EIGNUNGSKRITERIUM 3
ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSONEN
Je 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich:
- Bauführer
- Polier Brückenverstärkung, -instandsetzung unter Verkehr
- Polier Strassenbau unter Verkehr

EIGNUNGSKRITERIUM 4
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen auf der Baustelle, resp. im Baustellenbüro während der gesamten Realisierungszeit.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
Nachweis, dass maximal 50% der Leistung über Subunternehmen erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2018 und nach einem Abgleich der im Jahr 2019 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Deckblatt Angebot für Bauaufträge“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch