Ausschreibung 1053653: Sanierung Schiessanlagen Dürrenbach und Talmatt
Publiziert am: 3. Januar 2019
Gemeinde Volketswil
Die Kugelfänge der Schiessanlage Dürrenbach (25m, 50m) und der Kugelfang der Schiessanlage Talmatt (300 m) in Volketswil sind aufgrund der hohen Bleibelastungen als sanierungsbedürftig im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Alle Schiessanlagen sind zurzeit noch in Betrieb und sollen auch nach der Sanierung weiterbetrieben werden. Die Kugelfänge aller Anlagen sind bereits mit emissionsfreien Kugelfangsystemen ausgerüstet. Die emissionsfreien Kugelfangsysteme (Stahleinrichtungen) bleiben während den Sanierungsarbeiten bestehen und können die Bewegungsfreiheit der Baumaschinen entsprechend einschränken. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die entsprechenden Rückbau- und Tiefbauarbeiten für die Erschliessung, die Sanierung und die Rekultivierung der drei Kugelfänge.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. Januar 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Januar 2019 | Frist für Fragen | Gemäss Kapitel 2.4, Besondere Bedingungen |
1. Februar 2019 | Abgabetermin 12:00 | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) |
4. Februar 2019 | Offertöffnung | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
90% | Preis |
10% | Referenzen |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zentralstrasse 21
8604 Volketswil
Telefon: 044 910 24 20
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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