Ausschreibung 1052329: See-Energie Horw Kriens: Tiefbau für Haupt- und Verteilleitungen

Publiziert am: 5. Januar 2019

Seenergy Luzern AG

Im Raum Luzern Süd wird in den Gemeinden Horw und Kriens ein sog. Anergienetz erstellt. Der Rohrleitungsbau wird separat
ausgeschrieben und durch einen Nebenunternehmer erbracht.
Tiefbau: Fernwärme, Werkleitungen
•Grabenlänge Hauptleitungen ca. 4'800 m
•Grabenlänge Verteilleitungen ca. 1'900 m
(Total ca. 24 Verteilleitungen)
•Grabenlänge Gasleitungen ca. 200 m
•Grabenbreiten ca. 0.5 - 2.5 m
•Grabentiefen ca. 0.8 bis 5.0 m
•Belagsaufbruch ca. 15’000 m2
•Grabenaushub ca. 24’000 m3
•UG 0/45, OC 85, frostsicher, gebrochen ca. 5’000 m3
•UG 0/45, frostsicher ca. 6’500 m3
•Betonkies 0/16 (Rohrumhüllung) ca. 7’500 m3
•Neue Beläge ca. 7’500 t


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Januar 2019 Publikationsdatum
7. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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18. Januar 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. Januar 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache an guido.huber@ewl-luzern.ch
zu richten.
Sie werden bis voraussichtlich 01.02.2019 allen Bezügern der
Ausschreibungsunterlagen gleichlautend beantwortet.
Nach dem 25.01.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr
beantwortet.

15. Februar 2019 Abgabetermin 16:00

Es sind 2 Exemplar des Angebots (der Angebortsunterlagen) in
Papierform und 1 Exemplar in elektronischer Form SIA 451
(CD/DVD/USB-Stick) einzureichen.
Das Risiko, dass das Angebot nicht rechtzeitig bei der Seenergy
Luzern AG eintrifft, liegt beim Unternehmer.

18. Februar 2019 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplar des Angebots (der Angebortsunterlagen) in
Papierform und 1 Exemplar in elektronischer Form SIA 451
(CD/DVD/USB-Stick) einzureichen.
Das Risiko, dass das Angebot nicht rechtzeitig bei der Seenergy
Luzern AG eintrifft, liegt beim Unternehmer.

1. April 2019 Geplanter Projektstart
30. April 2020 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften
Zugelassen unter folgenden Voraussetzungen:
Bietergemeinschaft wird als einfache Gesellschaft konstituiert (Vereinbarung der einfachen Gesellschaft muss auf Anfrage der Beschaffungsstelle nachgereicht werden.)
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Der federführende Partner muss mindestens 50 % der ausgeschriebenen Leistung selber erbringen.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer einzigen Bietergemeinschaft teilnehmen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zudem müssen in jeder Beziehung die Arbeitsgesetzte und die aktuellen
schweizerischen Sozialpartnerverträge eingehalten sein. Dies gilt insbesondere auch für ausländische „Schein“-Firmen und ArbeitnehmerInnen.
Mit der Einreichung der Offerte verpflichten sich die Anbieterinnen und Anbieter ausdrücklich, dass im Zusammenhang mit der Ausführung von Baumeisterarbeiten die Regelungen des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) eingehalten werden

Sonstige Angaben:

1.Vorbehalten für die Vergabe der Arbeiten und Baubeginn bleiben Projekt- und Kreditgenehmigung sowie allfällige politische oder vergaberechtliche Beschwerden.
2.Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3.Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
4.Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird durch die Bauherrschaft bestimmt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Seenergy Luzern AG
Industriestrasse 6
6002 Luzern
Telefon: 041 369 42 54
E-Mail-Adresse:  
guido.huber@ewl-luzern.ch