Ausschreibung 1052329: See-Energie Horw Kriens: Tiefbau für Haupt- und Verteilleitungen
Publiziert am: 5. Januar 2019
Seenergy Luzern AG
Im Raum Luzern Süd wird in den Gemeinden Horw und Kriens ein sog. Anergienetz erstellt. Der Rohrleitungsbau wird separat
ausgeschrieben und durch einen Nebenunternehmer erbracht.
Tiefbau: Fernwärme, Werkleitungen
•Grabenlänge Hauptleitungen ca. 4'800 m
•Grabenlänge Verteilleitungen ca. 1'900 m
(Total ca. 24 Verteilleitungen)
•Grabenlänge Gasleitungen ca. 200 m
•Grabenbreiten ca. 0.5 - 2.5 m
•Grabentiefen ca. 0.8 bis 5.0 m
•Belagsaufbruch ca. 15’000 m2
•Grabenaushub ca. 24’000 m3
•UG 0/45, OC 85, frostsicher, gebrochen ca. 5’000 m3
•UG 0/45, frostsicher ca. 6’500 m3
•Betonkies 0/16 (Rohrumhüllung) ca. 7’500 m3
•Neue Beläge ca. 7’500 t
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
5. Januar 2019 | Publikationsdatum | |
7. Januar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Januar 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. Januar 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache an guido.huber@ewl-luzern.ch |
15. Februar 2019 | Abgabetermin 16:00 | Es sind 2 Exemplar des Angebots (der Angebortsunterlagen) in |
18. Februar 2019 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplar des Angebots (der Angebortsunterlagen) in |
1. April 2019 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften
Zugelassen unter folgenden Voraussetzungen:
Bietergemeinschaft wird als einfache Gesellschaft konstituiert (Vereinbarung der einfachen Gesellschaft muss auf Anfrage der Beschaffungsstelle nachgereicht werden.)
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Der federführende Partner muss mindestens 50 % der ausgeschriebenen Leistung selber erbringen.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer einzigen Bietergemeinschaft teilnehmen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zudem müssen in jeder Beziehung die Arbeitsgesetzte und die aktuellen
schweizerischen Sozialpartnerverträge eingehalten sein. Dies gilt insbesondere auch für ausländische „Schein“-Firmen und ArbeitnehmerInnen.
Mit der Einreichung der Offerte verpflichten sich die Anbieterinnen und Anbieter ausdrücklich, dass im Zusammenhang mit der Ausführung von Baumeisterarbeiten die Regelungen des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) eingehalten werden
1.Vorbehalten für die Vergabe der Arbeiten und Baubeginn bleiben Projekt- und Kreditgenehmigung sowie allfällige politische oder vergaberechtliche Beschwerden.
2.Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3.Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
4.Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird durch die Bauherrschaft bestimmt.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Industriestrasse 6
6002 Luzern
Telefon: 041 369 42 54
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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