Ausschreibung 1050821: Stichstrasse Näfels - Mollis
Publiziert am: 6. Dezember 2018
Kanton Glarus
Der Kanton Glarus realisiert eine neue zweispurige Verbindungsstrasse in Näfels. Die 1.3 km lange Stichstrasse Näfels - Mollis führt vom Autobahnzubringer im Norden zwischen Linthdamm und SBB-Linie zur Molliserstrasse im Süden. Im neuen Strassenkörper werden zudem diverse Werkleitungen geführt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Dezember 2018 | Publikationsdatum | |
11. Dezember 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. Februar 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. Januar 2019 | Frist für Fragen | None |
4. Februar 2019 | Abgabetermin 15:45 | Die Angebote müssen am angegebenen Zeitpunkt am Eingabeort eingetroffen sein. Eingabe der Unterlagen verschlossen und mit grüner Etikette (liegt den Submissionsunterlagen bei) beschriftet. Die Unterlagen sind in Papierform (2-fach) und elektronisch abzugeben. |
4. Februar 2019 | Offertöffnung | Die Angebote müssen am angegebenen Zeitpunkt am Eingabeort eingetroffen sein. Eingabe der Unterlagen verschlossen und mit grüner Etikette (liegt den Submissionsunterlagen bei) beschriftet. Die Unterlagen sind in Papierform (2-fach) und elektronisch abzugeben. |
11. März 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen, müssen bei der Offerteingabe klar deklariert sein.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Bleiben vorbehalten. Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt.
Amtsblatt des Kantons Glarus
http://www.gl.ch/xml_1/internet/de/application/d1256/d41/d256/f1136.cfm
Gegen diese Auschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift zu enthalten.
Kirchstrasse 2
8750 Glarus
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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