Ausschreibung 1049765: Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Gemeinde Vechigen

Publiziert am: 4. Dezember 2018

Einwohnergemeinde Vechigen

- Neuer Geh- und Radweg Boll – Lindental
- Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Boll - Lindental


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Dezember 2018 Publikationsdatum
4. Dezember 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. Januar 2019 Frist für Fragen

Fragen (Art. 15 Abs. 2 Norm SIA 118) zur Ausschreibung sind bis zum genannten Termin schriftlich auf dem Forum im SIMAP zu stellen. Nach dem genannten Termin eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Die Antworten werden am 25.01.2019 ausschliesslich auf SIMAP publiziert. Eine Benachrichtigung der Anbieter findet nicht statt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Anbieters, die Antworten zu den Fragen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Aus der Nichtbeachtung können im Vergabeverfahren und in der Ausführung keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.

31. Januar 2019 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

Verschlossen mit dem Vermerk: „Offerte Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Gemeinde Vechigen“
Der Eingabevermerk ist aussen auf dem Kuvert (zusätzlich zur Adresse) anzubringen

5. Februar 2019 Offertöffnung

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

Verschlossen mit dem Vermerk: „Offerte Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Gemeinde Vechigen“
Der Eingabevermerk ist aussen auf dem Kuvert (zusätzlich zur Adresse) anzubringen

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

simap.ch und (allenfalls 6 - 12 Tage später) Amtsblatt des Kantons Bern

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung inkl. der Zuschlagskriterien kann innert 10 Tagen nach Eingang beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wird keine Beschwerde erhoben, können die Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen in einem späteren Beschwerdeverfahren nicht mehr angefochten werden.


Kontakt

Einwohnergemeinde Vechigen
Kernstrasse 1
3067 Boll
Telefon: 031 838 00 30
E-Mail-Adresse:  
daniel.rebmann@vechigen.ch