Ausschreibung 1049765: Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Gemeinde Vechigen
Publiziert am: 4. Dezember 2018
Einwohnergemeinde Vechigen
- Neuer Geh- und Radweg Boll – Lindental
- Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Boll - Lindental
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Dezember 2018 | Publikationsdatum | |
4. Dezember 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Januar 2019 | Frist für Fragen | Fragen (Art. 15 Abs. 2 Norm SIA 118) zur Ausschreibung sind bis zum genannten Termin schriftlich auf dem Forum im SIMAP zu stellen. Nach dem genannten Termin eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
31. Januar 2019 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. Verschlossen mit dem Vermerk: „Offerte Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Gemeinde Vechigen“ |
5. Februar 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. Verschlossen mit dem Vermerk: „Offerte Netzerweiterung / -ersatz Wasserversorgung Gemeinde Vechigen“ |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
simap.ch und (allenfalls 6 - 12 Tage später) Amtsblatt des Kantons Bern
Diese Ausschreibung inkl. der Zuschlagskriterien kann innert 10 Tagen nach Eingang beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wird keine Beschwerde erhoben, können die Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen in einem späteren Beschwerdeverfahren nicht mehr angefochten werden.
Kernstrasse 1
3067 Boll
Telefon: 031 838 00 30
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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