Zuschlag 1044597: Entsorgungshof Tschingeley

Publiziert am: 26. Oktober 2018

Einwohnergemeinde Grindelwald

Die abfallrechtliche Betriebsbewilligung für den bestehenden Entsorgungshof in Grindelwald ist bis zum 31. Oktober 2018 befristet. Ein Weiterbetrieb bzw. eine Verlängerung der Bewilligung ist nicht möglich.
Die Zuschlagsempfängerin ist die einzige Anbieterin, die auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald in der Lage ist, die planungs- und baupolizeilichen Vorgaben zum Betrieb eines Entsorgungshofs einzuhalten. Die berücksichtigte Anbieterin betreibt nach der Schliessung des bestehenden Entsorgungshofs, d.h. vom 1. November 2018 an, den Entsorgungshof Tschingeley entsprechend den Vorgaben der Einwohnergemeinde Grindelwald in eigener Verantwortung.
Es bestehen demnach technische Besonderheiten, aufgrund deren nur die berücksichtigte Anbieterin für den Auftrag in Frage kommt.

Der Auftrag für den Betrieb des Entsorgungshofs geht demnach gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) an die Zuschlagsempfängerin.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 90513200: Beseitigung von kommunalem Müll
  • 45232470: Abfallumschlagstelle
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • CW-RC: Strassenbau
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ZumBra GmbH, Grindelwald
CHF 96,000 exkl. MwSt., Kosten pro Jahr. Zuzüglich MWST. Indexiert (LIK). Der Vertragsabschluss ist für 5 Jahre vorgesehen. Mit Verlängerungsmöglichkeit.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

26.10.2018


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Die Einwohnergemeinde Grindelwald behält sich vor, in einem allfälligen Beschwerdeverfahren die Unterstellung der Übertragung des Betriebs des Entsorgungshofs unter die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu bestreiten.


Zusätzliche Informationen:

Die Einwohnergemeinde Grindelwald behält sich vor, in einem allfälligen Beschwerdeverfahren die Unterstellung der Übertragung des Betriebs des Entsorgungshofs unter die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu bestreiten.


Kontakt

Einwohnergemeinde Grindelwald
Spillstattstrasse 2
3818 Grindelwald
E-Mail-Adresse:  
bauverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1044597 Entsorgungshof Tschingeley