Ausschreibung 1036003: HWS Sarneraatal, Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost
Publiziert am: 30. August 2018
Kanton Obwalden, Bau- und Raumentwicklungsdepartement
Baumeisterarbeiten "Einlaufbauwerk mit Zufahrt". Provisorische Verlegung Kantonsstrasse inkl. Rückbau. Bahnquerung inkl. Rückbau. Verlängerung Durchlass Galgenbach. Zufahrt Einlaufbauwerk für Bauphase (exkl. bereits realisierter Felsabtrag). Verlegung Seeweg für Bauphase. Werkleitungen für Bauphase und für definitive Erschliessung Einlaufbauwerk. Leiteinrichtungen für Baupiste und Endzustand. Definitive Zufahrt inkl. teilw. Rückbau Baupiste, Reduktion Wegbreite und Anpassung an bestehende Strassenführung. Definitiver Seeweg inkl. teilw. Rückbau und Anpassung an bestehende Wegführung. Baugrube Einlaufbauwerk (inkl. Wasserhaltung bis zu Übergabe der Baugrube an den Totalunternehmer Stollenbau (ARGE HWS Marti) sowie nach Rücknahme vom TU bis Fertigstellung Einlaufbauwerk). Einlaufbauwerk exkl. Stahlwasserbau. Ufermauern. Hinterfüllung Baugrube, Ufermauern und Terraingestaltung (exkl. Bepflanzung und Bestockung).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. August 2018 | Publikationsdatum | |
30. August 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Oktober 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
18. September 2018 | Frist für Fragen | Die Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" zu stellen. Die Fragen werden bis am 25.09.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nicht fristgerecht eingegangene Fragen werden nicht beantwortet. |
11. Oktober 2018 | Abgabetermin 16:00 | Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung / Abgabe liegt beim Anbieter. Nach dem angegebenen Termin eingehende Angebote werden ungeöffnet dem Absender zurückgesandt. Die Offertunterlagen (1 Angebot originalunterzeichnet sowie auf 1 USB-Stick in Format PDF) sind in verschlossenem Couvert mit dem Vermerk "Offerte Einlaufbauwerk" einzureichen. Angebote per E-Mail werden nicht akzeptiert. |
11. Oktober 2018 | Offertöffnung | Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung / Abgabe liegt beim Anbieter. Nach dem angegebenen Termin eingehende Angebote werden ungeöffnet dem Absender zurückgesandt. Die Offertunterlagen (1 Angebot originalunterzeichnet sowie auf 1 USB-Stick in Format PDF) sind in verschlossenem Couvert mit dem Vermerk "Offerte Einlaufbauwerk" einzureichen. Angebote per E-Mail werden nicht akzeptiert. |
1. Februar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65% | ZK 1: Angebotspreis |
18% | ZK 2: Fachkompetenz Schlüsselpersonen (technischer Leiter, Baustellenchef, Poliere) |
17% | ZK 3: Angebotsunterlagen |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften werden bei der Ausschreibung zugelassen. Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Firmen, welche als Partner in einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen sind, dürfen nur in einer Gruppierung teilnehmen. Subplaner, Subunternehmer und Spezialisten dürfen sich in dieser Funktion mit mehreren Anbietern bewerben. Allfällige Unterakkordanten sind mit der Offerteingabe anzugeben.
EK 1: Fachkompetenz des Anbieters
- Baugrube mit einer Tiefe von ca. 10 m. Baugrubensicherung mit
Fangedamm oder Spundwand in See oder in einem Fliessgewässer.
- Betonbau im konstruktiven Wasserbau und Betonbau für Stahlwasserbau.
- Strassenbau unter Verkehr.
- Bauarbeiten angrenzend an Bahnlinie unter Bahnverkehr.
EK 2: Leistungsfähigkeit des Anbieters
EK 3: Haftpflichtversicherung
Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen; insbesondere das GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 (GPA, Government Procurement Agreement), die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB, GDB 975.61), das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Obwalden vom 27. November 2003 (Submissionsgesetz, GDB 975.6) und die Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz vom 6. Januar 2004 (GDB 975.611). Der Auftrag ist dem Staatsvertragsbereich unterstellt. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Begehung: Keine. Die wesentlichen Projektunterlagen können auf www.simap.ch heruntergeladen werden.
Vergabeentscheid: Voraussichtlich November 2018.
Einsichtnahme: Keine. Die wesentlichen Projektunterlagen können auf www.simap.ch heruntergeladen werden.
Amtsblatt Kanton Obwalden.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden, Poststrasse 6, Postfach 1260, 6061 Sarnen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Flüelistrasse 3, Postfach 1163
6061 Sarnen
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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