Ausschreibung 1034921: A22, Liestal – Lausen, Ersatz Lärmschutzelemente, Strassenbauarbeiten

Publiziert am: 30. August 2018

Tiefbauamt Basel-Landschaft Geschäftsbereich Kantonsstrassen, K-Infra

Hauptmengen:
- Abbruch und Entsorgung von Lärmschutz Wandelementen ca.2650 m²
- Lieferung und Montage von Lärmschutz Wandelementen ca. 2650 m²
-Lieferung und Montage von speziellen
Übergangsstücken (abgekantete Bleche) ca. 726 m


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
  • 45222000: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 34928230: Lärmschutzzäune
  • 90742200: Schutz vor Lärmbelästigungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-G: Generell
  • CW-O: Sonstige
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. August 2018 Publikationsdatum
30. August 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung.

25. September 2018 Frist für Fragen

Sind mit der Aufschrift "A22, Liestal – Lausen, Ersatz Lärmschutzelemente, Strassenbauarbeiten / Lärmschutzwände" schriftlich, eintreffend bis spätestens Dienstag, 25.09.2018 zu richten an: Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal, E-Mail zbs-fragen@bl.ch

18. Oktober 2018 Abgabetermin 10:00

Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "A22, Liestal – Lausen, Ersatz Lärmschutzelemente, Strassenbauarbeiten / Lärmschutzwände" an die Bau- und Umweltschutzdirektion, Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal fristgerecht einzureichen.
Persönliche Abgabe am Empfangsschalter im Erdgeschoss der Bau- und Umweltschutzdirektion möglich.

18. Oktober 2018 Offertöffnung

Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "A22, Liestal – Lausen, Ersatz Lärmschutzelemente, Strassenbauarbeiten / Lärmschutzwände" an die Bau- und Umweltschutzdirektion, Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal fristgerecht einzureichen.
Persönliche Abgabe am Empfangsschalter im Erdgeschoss der Bau- und Umweltschutzdirektion möglich.

3. Dezember 2018 Geplanter Projektstart
1. März 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 % ZK 1: Preisangebot
30 % ZK 2: Bauprogramm

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

erlaubt

Eignungskriterien:

EK 1: Nachweis des Anbietenden von 2 ausgeführten, abgeschlossenen und gemäss nachstehenden Punkten vergleichbaren Referenzobjekten, nicht älter als 10 Jahre seit Abschluss der Arbeiten (Stichtag = Frist zur Einreichung der Angebote).
Vergleichbares Objekt bezüglich Umfang (Auftragswert), Aufgabenstellung und Anforderungen:
- Aufgabenstellung (Bau von Lärmschutzwänden oder Ersatz von Lärmschutzelementen je auf Hochleistungs- und/oder Hauptverkehrsstrassen.)
- Auftragswert (Lieferung und Montage Lärmschutzelemente) je Referenzobjekt grösser CHF 150‘000.--
EK 2: Verpflichtung des Anbietenden, dass bei Erhalt des Zuschlages aus dem eigenen Personalbestand die folgenden Schlüsselpersonen (Bauführer und Vorarbeiter) dauernd eingesetzt werden:
- Bauführer: Vorschlag von 1 bis maximal 2 möglichen, qualifizierten Bauführern mit Nachweis von je zwei ausgeführten und abgeschlossenen, in Umfang (Auftragswert), Aufgabenstellung und Anforderungen vergleichbaren Referenzobjekten.
- Vorarbeiter: Vorschlag von 1 bis maximal 2 möglichen, qualifizierten Vorarbeiter mit Nachweis von je zwei ausgeführten und abgeschlossenen, in Umfang (Auftragswert),
Aufgabenstellung und Anforderungen vergleichbaren Referenzobjekten.
EK 3: Teilnahme einer autorisierten Vertretung des Anbietenden an der obligatorischen Begehung. Teilnehmende müssen sich in der Präsenzliste eintragen.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Sonstige Angaben:

Obligatorische Begehung:
Donnerstag, 20. September 2018, 10.00 Uhr
Ort: Lausen BL Grammonstrasse 3, vor dem Hauseingang

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

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Kontakt

Tiefbauamt Basel-Landschaft Geschäftsbereich Kantonsstrassen, K-Infra
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:  
zbs@bl.ch