Ausschreibung 1033195: Erschliessung Hammerstätteweg Süd und Nord, 5073 Gipf-Oberfrick

Publiziert am: 17. August 2018

Gemeinde

Länge Wasserleitung 380 m
EW Rohrblock 500 m
Belagsaufbruch 1‘900 m2
Randabschlüsse neu 800 m
Belagseinbau 580 to
Fundationsschicht 1350 m3


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Hammerstätteweg, 5073 Gipf-Oberfrick

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Hammerstätteweg Teil Nord

  • Lot 2:

    Hammerstätteweg Teil Süd


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. August 2018 Publikationsdatum
17. August 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

28. August 2018 Frist für Fragen

None

7. September 2018 Abgabetermin 00:00

Datum, Poststempel, A-Post

10. September 2018 Offertöffnung

Datum, Poststempel, A-Post

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Hammerstätteweg Teil Nord
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Bereinigter Angebotspreis
30% Umwelt
10% Erfahrung



2: Hammerstätteweg Teil Süd
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Bereinigter Angebotspreis
30% Umwelt
10% Erfahrung



Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde
Dammstrasse 3
5070 Frick
Telefon: 062 865 30 38
E-Mail-Adresse:  
tobias.schittenhelm@ksl-ing.ch