Wettbewerb 1031283: Projekt Zentrale Verwaltung Emmen, Gesamtleisungswettbewerb
Publiziert am: 25. August 2018
Kanton Luzern / Finanzdepartement
In Luzern Nord am Seetalplatz in Emmen soll ein zentrales kantonales Verwaltungsgebäude für rund 30 Organisationseinheiten mit rund 1'300 Mitarbeitenden und noch zu bestimmenden Drittnutzern geplant und realisiert werden. Es soll ein über den ganzen Lebenszyklus wirt-schaftliches und nachhaltiges Gebäude erstellt werden. Planungsvorgaben/Projektziele sind:
Mit der Botschaft B 48 vom 17. Juni 2016 hat der Kantonsrat den Projektierungskredit für die Planung des Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz Emmen bewilligt.
Der Bebauungsplan „Seetalplatz Ost, A1“ wurde am 2. Mai 2017 rechtsgültig genehmigt und definiert zusammen mit dem städtebaulichen Leitbild Luzern Nord die bau- und planungs-rechtlichen Vorgaben für die Erstellung des Verwaltungsgebäudes.
Es ist ein möglichst hoher, sinnvoller Verwendungsgrad von Holz als Baumaterial und als struktureller Bestandteil (Holz- oder Holzhybridbauweise) erwünscht.
•Im neuen Verwaltungsgebäudes sollen attraktive, zeitgemässe und funktionale Arbeits-plätze nach dem Modell „Open-Space-Office“ geplant werden.
•Nebst den Arbeitsplätzen mit den dazugehörigen Nebennutzflächen für die kantonale Verwaltung soll das neue Verwaltungsgebäude Platz für geeignete Retail- und Drittnut-zungen und Wohnflächen aufweisen.
•Das Gebäude soll nach wirtschaftlichen Kriterien und nach dem „Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz“ (SNBS) geplant und realisiert werden.
•Die Planung, Ausführung und Bewirtschaftung des Gebäudes hat unter Anwendung der BIM-Methode (Building Information Modeling) zu erfolgen.
•Zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsziele des Kantons sind Investitionskosten (BKP 1–5) von 130 Mio. inkl. MwSt. Franken einzuhalten.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. August 2018 | Publikationsdatum | |
3. Oktober 2018 | Abgabetermin 16:00 |
Informationen
gemäss Unterlagen
Das Preisgericht, die Beurteilungskriterien, die Preissumme sowie Art und Umfang des zu vergebenden Planungs – und Realisierungsauftrages können dem Dokument I_0 Präqualifikation entnommen werden.
Präqualifikation:
Keine Entschädigung
Gesamtleistungswettbewerb:
Die fixe Vergütung beträgt pro Angebot (inkl. MwSt. und inkl. Nebenkosten):
•1. Wettbewerbsstufe: CHF 50’000
•2. Wettbewerbsstufe: CHF 200’000
Sollte das Projekt wider Erwarten nicht realisiert werden, so wird dem siegreichen GLA keine weitere Entschädigung vergütet.
siehe Punkt 3.1
ohne Angaben
Kantonsblatt Luzern
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Stadthofstrasse 4
6002 Luzern
Telefon: 041 228 51 00
E-Mail-Adresse:
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