Ausschreibung 1029331: Oberwil Rütistrasse
Publiziert am: 11. Juli 2018
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III / Einwohnergemeinde Oberwil b.B.
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (OIK III): Rütistrasse, Verbesserung der Fussgängersicherheit Einwohnergemeinde Oberwil b.B. (EWG): Sanierung Kanalisationen und Werkleitungen Detailierte Beschreibung: Siehe Technische Berichte und Pläne
- Nötige Strassenverbreiterung auf 6.0m
- Anpassungen Fussgängerbereiche
- Teilersatz Randabschlüsse
- Ergänzung/ Anpassung Strassenentwässerung
- Profilieren Strassenoberfläche
- Sanierung Belagsrisse
- Deckbelag über gesamte Strassenfläche
- Regenabwasser: Ersatz/ Umlegung 130m
- Mischabwasser: Ersatz Schachtabdeckungen
- Trinkwasser: Ersatz 900m
- Private Trinkwasserleitung: Ersatz 300m
- Elektrische Versorgung: örtlicher Ausbau
- Fernmeldeanlagen Swisscom: örtliche Anpassungen
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. Juli 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. Juli 2018 | Frist für Fragen | Publikation der Antworten an alle: Dienstag, 31. Juli 2018 |
10. August 2018 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
13. August 2018 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Kontrollstrasse 20
2502 Biel-Bienne
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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