Ausschreibung 1026109: Kanalsanierung Drainagesammelleitungen Oberwil 2018
Publiziert am: 28. Juni 2018
Gemeinde Oberwil
Die Drainagenleitunge ausserhalb des Baugebietes der Gemeinde Oberwil sind in einem hohen Alter und sollen saniert werden.
Genauere Informationen entnehmen sie aus den Projektunterlagen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Juni 2018 | Publikationsdatum | |
28. Juni 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Kanal-TV Videos sind bei der Bauleitung einzusehen. |
17. Juli 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. Juli 2018 | Frist für Fragen | Fragen zum Verfahre sind ausschliesslich und schriftlich innert Frist an die Gruner Böhringer AG, |
17. Juli 2018 | Abgabetermin 11:00 | Obligatorische Begehung: Die Angebote sind verschlossen, versehen mit der grünen Adressetikette an die Gemeindeverwaltung, |
17. Juli 2018 | Offertöffnung | Obligatorische Begehung: Die Angebote sind verschlossen, versehen mit der grünen Adressetikette an die Gemeindeverwaltung, |
1. September 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2018 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Hohlegasse 6
4104 Oberwil
Telefon: 061 405 42 42
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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