Ausschreibung 1021481: 2397.2 Aarau Pont Neuf Werkleitungsumlegungen Nord
Publiziert am: 25. Mai 2018
Eniwa AG
- Abbrüche Randabschlüsse 440 m
- Abbruch Beläge 1860 m2
- Oberboden abtragen 500 m3
- Grabenaushub 1640 m3
- Spriessungen 580 m2
- Kabelschutzrohre 5360 m
- Kabelschächte rund 4 St.
- Plattenschächte 4 St.
- 110 kV Muffenschächte 2 St.
- Grabenauffüllung Kiesgemisch 940 m3
- Betonkies 0/16mm 97 m3
- Hüllbeton 365 m3
- Randabschlüsse versetzen 440 m
- Tragschicht AC T 22 N 400 t
- Deckschicht AC 8 N 150 t
- Start- und Zielgrube 2 St.
- Vortriebsrohr Ø800mm 46 m
- Kabelschutzrohre geschweisst 750 m
- Fliessmörtel 46 m3
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. Mai 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über www.simap.ch abgegeben. |
8. Juni 2018 | Frist für Fragen | Die Fragen werden mit den Antworten ab 11. Juni 2018 auf simap.ch publiziert. |
15. Juni 2018 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und für die Einreichung mit dem Kennwort "Aarau Pont Neuf Werkleitungsumlegungen Nord" eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels A-Post. |
19. Juni 2018 | Offertöffnung | Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und für die Einreichung mit dem Kennwort "Aarau Pont Neuf Werkleitungsumlegungen Nord" eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels A-Post. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Industriestrasse 25
5033 Buchs
Telefon: 062 835 04 38
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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