Ausschreibung 1018811: Submission Alte Bahnhofstrasse

Publiziert am: 4. Mai 2018

Einwohnergemeinde Wohlen

- Belagsaufbruch komplettFläche ca. 3000 m²
- Randabschlüsse neuLänge ca. 650m
- Neue TragschichtFläche ca. 3000 m²
- Neuer Deckbelag Strasse (exkl. Anpassungen und Trottoir)Fläche ca. 1150 m²
- Leitungsbau KanalisationLänge ca. 112 m
- Kontrollschächte neuStücke 4
- Ersatz Leerrohranlage BeleuchtungLänge ca. 200 m
- Kandelaberfundamente neuStücke 4
- Ersatz WasserleitungLänge ca. 200 m
- Ersatz Leerohranlage EWLänge ca. 200 m
- EW-Schächte neuStücke 3
- Leerrohranlage neu UPCLänge ca. 200 m
- Leerrohranlage neu SwisscomLänge ca. 20 m


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45231400: Bauarbeiten für Starkstromleitungen
  • 45231300: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
  • 45233123: Bau von Nebenstraßen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Mai 2018 Publikationsdatum
4. Mai 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

25. Mai 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. Mai 2018 Frist für Fragen

Fragen sind bis spätestens 18. Mai 2018, schriftlich per Mail an Gähler und Partner AG, Ennetbaden, Herr Matthias Brändli, m.braendli@gpag.ch zu richten.
Die schriftliche Beantwortung erfolgt bis am 23. Mai 2018 über www.simap.ch

4. Juni 2018 Abgabetermin 11:30

None

4. Juni 2018 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Wohlen
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
Telefon: +41 56 619 92 25
E-Mail-Adresse:  
Christoph.Meyer@wohlen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1018811 Submission Alte Bahnhofstrasse