Ausschreibung 1016619: Baumeister Werkstatt SSTA

Publiziert am: 13. April 2018

Instandhaltung

Um ab 2020 die modulare Revision sicherstellen zu können, ist ein Ausbau der Werkstatt Stansstad notwendig. Im Rahmen dieses Projektes wird die bestehende Werkstatt um eine Halle mit zwei Grubengleisen erweitert. Die Halle wird mit einer Hocharbeitsbühne, Krananlagen, Absturzsicherungen und schwenkbaren Fahrleitungen ausgerüstet. Gleichzeitig mit dem Ausbau der Werkstatt wird das Vorfeld erneuert. Die gesamte Gleis- u. Fahrleitungsanlage wird ersetzt, ein konformer Unterbau und eine Entwässerung werden erstellt. Die Verkehrswege müssen sichergestellt werden und alle Plätze werden neugestaltet.
Der Inbetriebnahme ist Ende Dezember 2019. Das Vorfeld wird im gleichen Zeitraum in Etappen umgebaut, um eine ständige Instandhaltung der Fahrzeuge garantieren zu können.
Hauptaufgaben Baumeister: allgemeine Baumeisterarbeiten, Werkleitungsbau, Stahlbetonbau, Spezialtiefbau


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. April 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

26. April 2018 Frist für Fragen

Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis spätestens 26.04.2018 auf der Website www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden.
Unter dem Stichwort „Benutzerhinweise finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können.
Die Fragen und Antworten werden im SIMAP allen Anbietenden (ohne Nennung des Fragestellers) bis spätestens am 04.05.2018 zur Verfügung gestellt.

25. Mai 2018 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (stephan.vonmoos@zentralbahn.ch) der zb Zentralbahn AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Baumeister inkl. Spezialtiefbau Werkstatt SSTA“

28. Mai 2018 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (stephan.vonmoos@zentralbahn.ch) der zb Zentralbahn AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Baumeister inkl. Spezialtiefbau Werkstatt SSTA“

6. August 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Instandhaltung
Stanserstrasse 2
6362 Stansstad
Telefon: 058 668 80 00
E-Mail-Adresse:  
stephan.vonmoos@zentralbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1016619 Baumeister Werkstatt SSTA