Ausschreibung 1010709: (b1409-16) 620.000
Publiziert am: 7. März 2018
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Die Halle End der Welt wurde im Jahr 1976 nach der Idee des Bieler Architekten Max Schlup als ‚überdachtes Stadion‘ in Betrieb genommen. Es stehen nun diverse Sanierungs- und Optimierungsmassnahmen an, welche in den nächsten 3 Jahren unter laufendem Teilbetrieb umgesetzt werden. Die Sanierungsarbeiten umfassen den gesamten Elektro- und Haustechnikbereich (exkl. Wärmeerzeugung) sowie die Nasszonen und Unterhaltsarbeiten im Flachdachbereich des Nebenraumriegels. Die Optimierungsmassnahmen umfassen Bereiche wie, Kraftraum, Sporthalle, Foyer und Theorieraum zur Gewährleistung einer optimalen Nutzung durch den Sportbetrieb. Mit den geplanten Sanierungs- und Optimierungsmassnahmen wird die Halle End der Welt in einen neuen Lebenszyklus geführt. Die Erstellungskosten betragen ca. CHF 12,8 Mio. Vorliegend ausgeschriebene Arbeitsgattung:
BKP 283.3 Deckenbekleidungen aus Mineralfasern
BKP 283.7 Deckenbekleidungen aus Metall: Raster
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. März 2018 | Publikationsdatum | |
7. März 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können auch über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden. |
27. März 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
20. April 2018 | Abgabetermin 23:55 | (Datum Poststempel) - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
26. April 2018 | Offertöffnung | (Datum Poststempel) - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Z1 Preis netto (exkl. MWST) |
30% | Z2 Qualifikation Unternehmung |
Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen. Sofern ein Gesellschafter die Gesamtverantwortung (Federführung) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit Ausnahme der Nachweise E2 betreffend der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
E1 Technische Leistungsfähigkeit:
- E1.1 Referenz der Unternehmung (Einzelunternehmer oder im Fall einer ARGE der federführenden Unternehmung) über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe gleichwertigen, in den letzten ca. 5 Jahren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich "Bauen unter Betrieb"). Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Die Referenz der Unternehmung wird auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums Z2 verwendet.
- E1.2 Ausreichende personelle Ressourcen (mindestens 500 Stellenprozente) zur termingerechten Realisierung dieses Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 zu erbringen.
E2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- E2.1 Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
Beglaubigter aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als drei Monate)
Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag».
Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Begehungen: Es findet keine Begehung statt.
3. Folgeaufträge: Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Bst. h VöB behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, neue gleichartige Bauaufträge, die sich auf den hier definierten Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
Simap: www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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