Ausschreibung 1007029: 240-20145 - Kreisel Reitplatz Langenthal
Publiziert am: 9. Februar 2018
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV
Erneuerung Kreisel Reitplatz und Einlenker mit einer Betonfahrbahn. Anpassen Geometrie Kreisel, Fahrbahnränder und Inseln. Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und der Strassenentwässerung. Ersatz Werkleitungen Elektrisch im Knotenbereich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
9. Februar 2018 | Publikationsdatum | |
9. Februar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. März 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
16. Februar 2018 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" zu stellen. Termin für das Einreichen von Fragen: 16. Februar 2018. Die Fragen werden bis zum 21. Februar 2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch "Forum" beantwortet. Nicht fristgerecht eingegangene Fragen werden nicht beantwortet. |
9. März 2018 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins mit dem Vermerk "Kreisel Reitplatz, Langenthal" übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
12. März 2018 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins mit dem Vermerk "Kreisel Reitplatz, Langenthal" übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Dunantstrasse 13
3400 Burgdorf
Telefon: +41 (0)31 635 53 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...