Ausschreibung 1007023: F.214116 Neubau Hauptsammelkanal von KS C11 bis RAD Obermumpf

Publiziert am: 2. März 2018

Gemeinde Obermupf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf

Grabenaushub Abwasserleitung 360 m
Belagsaufbruch 1'100 m2
Belagseinbau 143 to
Aushub 2'300 m3
Kontrollschacht neu 10 Stk


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. März 2018 Publikationsdatum
2. März 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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12. März 2018 Frist für Fragen

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21. März 2018 Abgabetermin 11:00

Das Angebot muss schriftlich und vollständig mit allen Beilagen in einfacher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht werden.

21. März 2018 Offertöffnung

Das Angebot muss schriftlich und vollständig mit allen Beilagen in einfacher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht werden.

21. Mai 2018 Geplanter Projektstart
31. Januar 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 Wirtschaftlichkeit / Preis
15 Kompetenz (Firmen-, Mitarbeiter-, Bauherrenreferenzen)
15 Termine (Baubeginn, Bauzeit, Bauprogramm)

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es finden keine Abgebotsrunden statt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Obermupf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf
Industriestrasse, 15
5070 Frick
Telefon: 062 835 30 30
E-Mail-Adresse:  
silvan.marfurt@ksl-ing.ch