Ausschreibung 1005565: KCB2020, BKP 365

Publiziert am: 1. Februar 2018

Burgergemeinde Bern, KCB2020

Die vorliegende Ausschreibung betrifft den Neubau der Bühne im
Grossen Saal (18 x 12 – 15 m), optional die Bühne im Burgerratssaal (5 x 9 m) und optional den Pianolift. Diese Angaben haben nur informativen Charakter. Der Unternehmer kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 365: Hebeeinrichtungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. Februar 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

14. Februar 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 21.02.2018 (mind. 10 Arbeitstage vor Abgabetermin Angebot) allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 14.02.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

16. März 2018 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, KCB2020, BKP 365".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter der Burgergemeinde Bern, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Burgergemeinde eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung spätestens am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

20. März 2018 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, KCB2020, BKP 365".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter der Burgergemeinde Bern, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Burgergemeinde eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung spätestens am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

22. Mai 2018 Geplanter Projektstart
28. Juni 2019 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Preis
10% Schlüsselpersonen
20% Funktionalität der Bühne

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK2: fachliche Leistungsfähigkeit
- EK3: Organisatorische Leistungsfähigkeit

Bietergemeinschaften: Die Eignungskriterien müssen nicht von jedem einzelnen Gesellschafter, sondern von der Gemeinschaft als Ganzes erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. (pro rata temperis)
- EK1.2: Der Anteil von Subunternehmern ist kleiner als 30%
- EK1.3: Vom Unternehmer zu liefernde Nachweise gemäss Selbstdeklarationsformular:
-detaillierter Betreibungsregisterauszug,
-Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern),
-Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV, FAK),
-Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge),
-Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU,
-Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben,
-Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung des GAV,
-Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau,
-Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung FAR
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2: Abgabe von mindestens zwei Referenzobjekten über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 15 Jahren (Abnahme nicht vor 01.01.2003) mit einer Werkvertragssumme von > Fr. 0.8 Mio.
1. Referenz: Konzertbühne mit motorisierten Podien.
2. Referenz: Eine Bühne bestehend aus mehreren motorisierten Podien (z.B. Konzertbühne oder Mehrzweckbühne)
3. Referenz: Eine bühnentechnische Installation in einem Renovierungsprojekt. Die 3. Referenz kann auch mit der 1. oder 2. Referenz erfüllt werden.

Beim seinerzeitigen Auftraggeber können Auskünfte zur Abwicklung des Referenzobjekts eingeholt werden. Die Ansprechperson ist mit Name und Telefonnummer anzugeben.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK3: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder Nachweis des Qualitätssicherungssystems des Anbieters (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

2. Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

3. Folgeaufträge
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, dem Zuschlagsempfänger nachträglich zusätzliche Leistungen im Sinn von Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV freihändig in Auftrag zu geben.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die Terminangaben erfolgen vorbehältlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts, der erforderlichen öffentlich – rechtlichen Bewilligungen, der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Organe des Auftraggebers und der Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

8. Besichtigung:
Falls eine Besichtigung durch den Anbieter gewünscht ist, kann mit der Ansprechperson unter 1.1 ein Termin bis 14.02.18 vereinbart werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet werden. Die Publikation der Ausschreibung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Burgergemeinde Bern, KCB2020
Bahnhofplatz 2, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
beat.aeschbacher@ingenta.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1005565 KCB2020, BKP 365