Zuschlag 1003611: ID 466 freih.Bericht 02/2018 EZF - KVA - Schock-Pulse-Generatoren
Publiziert am: 31. Januar 2018
Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
1. Der Auftrag erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Artikel 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge, unter den Voraussetzungen von Artikel 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
vom 16. Oktober 2002 (ÖBV), jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
2. Entscheid: Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.
3. Begründung: Im Rahmen der Reisezeitverlängerung der KVA-Linie von 12 auf 18 Monate muss die Verschmutzung des Kessels möglichst gering gehalten werden. Dazu werden Schock-Pulse-Generatoren installiert. Die Schock-Pulse-Generatoren sind ein Patent der Firma Explosion Power, welche eine 100% Tochtergesellschaft unserer Kessellieferantin Martin AG ist.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.01.2018
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Die Verfügung über die Vergabe im freihändigen Verfahren kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels
Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3007 Bern schriftlich
angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Energie Wasser Bern
Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Das System verlangt zwingend ein Datum, das vor dem Publikationsdatum liegt
oder gleich ist.
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Telefon: +41 31 321 92 50
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