Zuschlag 1000191: Rückbau Schulanlage Bettenacker
Publiziert am: 21. Dezember 2017
Einwohnergemeinde Allschwil
Wirtschaftlichstes Angebot, beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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60% | Angebotspreis |
25% | Auftragsverständnis |
15% | Schlüsselpersonen |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.12.2017
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, Beschwerde eingereicht werden (§ 30 Gesetz über öffentliche Beschaffungen vom 3. Juni 1999, SGS 420). Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung ist in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Falle des Unterliegens kostenpflichtig; es werden Entscheidgebühren von 300 bis 600 Franken erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden sowie in bestimmten weiteren Fällen (§ 20 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Basel-Landschaft, SGS 175) können Entscheidgebühren bis 5'000 Franken erhoben werden.
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Telefon: 061 486 25 52
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