Zuschlag 1306457: Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessment

Publiziert am: 28. Dezember 2022

armasuisse

Die Firmen cedac AG und mpw AG haben nach Erfüllung der Eignungskriterien und Leistungsanforderungen sowie der Bewertung aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79633000: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
  • 79635000: Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    None

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% Leistung
35% Preis

Berücksichtigte Anbieter

cedac - entwicklung assessment beratung ag, Bern
CHF 2,507,471 - CHF 3,555,392

MPW Beratungsteam AG, Zürich
CHF 2,507,471 - CHF 3,555,392

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 25.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 117 Tage

Datum des Zuschlags:

20.12.2022


Anzahl Angebote:

9


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1306457 Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessment