Ausschreibung 1258627: Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessment

Publiziert am: 25. August 2022

armasuisse

Die armasuisse beschafft im Auftrag der Gruppe Verteidigung (Gruppe V), dem Generalsekretariat VBS (GS-VBS), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sowie dem Bun-desamt für Sport (BASPO) externe Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessments.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79633000: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
  • 79635000: Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. August 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

28. September 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

7. Oktober 2022 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

10. Oktober 2022 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% Leistung
35% Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beige-zogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Sub-unternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeit-nehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranz-schwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Kontaktperson Geschäftsabwicklung (SPOC)
Nachweis einer einzigen Kontaktperson (Single Point of Contact) mit Adresse in der Schweiz für alle Geschäftsprozesse wie Bestel-lungen, Zahlungsverkehr, Qualitätsmanagement usw. für den Fall der Auftragserteilung.
Nachweis einer einzigen Kontaktperson für die Informationssi-cherheit und den Datenschutzes auf Seiten des Anbieters, falls diese nicht identisch mit der Kontaktperson für die Geschäftspro-zesse ist.
E5 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin ist, und die charakteristische Leistung selber erbringt sowie für die vertragskonforme Auftragserfüllung haftet.
Los 1
Der Anbieter kann zur Leistungserbringung maximal 4 Assesso-ren/Assessorinnen, die bei einer (1) Assessmentfirma als Subun-ternehmer erster Stufe angestellt sind, für die Leistungserbringung beiziehen (siehe auch E 6 «Einsatz und Ersatz von Assessoren/Assessorinnen»). Sämtliche übrigen zentralen Leistungen, ins-besondere die Organisation der eignungsdiagnostischen Tests, die Assessmentdurchführung und die Einreichung/Bereitstellung des Assessmentberichts, sind durch den Anbieter selbst zu erbringen.
Ein allfälliger Subunternehmer ist mit der Nennung der bei ihm angestellten Assessoren/Assessorinnen in der Beilage 1.1. aufzu-führen.
Los 2
Der Anbieter kann zur Leistungserbringung maximal 2 Assesso-ren/Assessorinnen, die bei einer(1) Assessmentfirma als Subun-ternehmer erster Stufe angestellt sind, für die Leistungserbringung beiziehen (siehe auch E 6 «Einsatz und Ersatz von Assessoren/Assessorinnen»).
Ein allfälliger Subunternehmer ist mit der Nennung der bei ihm angestellten Assessoren/Assessorinnen in der Beilage 1.1. aufzu-führen.
Sämtliche übrigen zentralen Leistungen, insbesondere die Organi-sation der eignungsdiagnostischen Tests, die Assessmentdurchführung und die Einreichung/Bereitstellung des Assessmentberichts, sind durch den Anbieter selbst zu erbringen.
Alle weiteren, vom Anbieter im Zusammenhang mit dem vorlie-genden Auftrag, direkt oder indirekt beauftragten Dritten, wie z.B. Firmen für eignungsdiagnostische Tests, IT-Unternehmen und
-Provider, Cloudanbieter etc.) sind in der Lieferantendeklaration mit ihren Rollen aufzuführen.
Ebenfalls sind in der Lieferantenselbstdeklaration die weiteren, direkt oder indirekt an der Auftragserfüllung beteiligten Dritte, ins-besondere im Bereich der Datenerhebung, Datenbearbeitung oder Datenspeicherung, als Subunternehmen aufzuführen.
E6 Der Anbieter bestätigt, die im Rahmen des Angebots (in den Bei-lage 3.1.1 bzw. 3.1.2) vorgeschlagenen Assessoren / Assessorin-nen für die Leistungserbringung ab Leistungsbeginn vollumfänglich und rechtzeitig einzusetzen und beim Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter eingesetzten As-sessoren/Assessorinnen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Leistungsbeschreibung und Beilage 3.1 «Bewertung As-sessoren» festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich schriftlich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Assesso-ren/AssessorInnen innert 14 Tagen durch Assesso-ren/Assessorinnen zu ersetzen, welche den Anforderungen ent-sprechen.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Assessoren/Assessorinnen auftreten, wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbie-ter ist jeweils für den Ersatz durch eine/n gleich qualifizierte/n As-sessorIn verantwortlich.
Das Engagement in anderen Mandaten oder Urlaub gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Die mit dem Angebot gemäss Beilage 3.0 und 3.1 unterbreiteten Assessoren/Assessorinnen werden für den vorliegenden Auftrag eingesetzt und dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustim-mung durch die Bedarfsstelle durch eine/n gleichwertig qualifizie-rte/n AssessorIn ersetzt werden. Hierzu ist der Bedarfsstelle das CV mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Losspezi-fisch gelten zudem nachfolgende Anforderungen:
Los 1
Der Anbieter verfügt über mind.10 Assessoren / AssessorInnen, die die Mindestanforderungen gemäss Beilage 2.0 Leistungsbe-schreibung und –anforderungen erfüllen.
Von diesen 10 Assessoren/Assessorinnen sind mindestens 7 bei ihm angestellt. Zur Auftragserfüllung dürfen maximal 3 Assessso-ren /Assessorinnen beigezogen werden, die bei einem (1) Subun-ternehmer angestellt sind.
Los 2
Der Anbieter verfügt über mind. 6 Assessoren /Assessorinnen, die die Mindestanforderungen gemäss Beilage 2.0 Leistungsbe-schreibung und –anforderungen erfüllen.
Von diesen 6 Assessoren/Assessorinnen sind mindestens 4 bei ihm angestellt. Zur Auftragserfüllung dürfen maximal 2 Assessso-ren /Assessorinnen beigezogen werden, die bei einem (1) Subunternehmer angestellt sind.
E7 Losspezifisch gelten nachfolgende Anforderungen:
Los 1
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Erbringung von Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassess-ments auf der Kaderstufe Topkader/Höheres Kader gemäss den Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung und –anforderungen (Beilage 2) sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt.
Der Anbieter muss 1 Referenz aus dem Zeitraum von 2018 bis dato angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen pro Jahr erbracht hat.
Los 2
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Erbringung von Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassess-ments auf der Kaderstufe Mittleres Kader/Basiskader oder höher gemäss den Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung und -anforderungen (Beilage 2) sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt.
Der Anbieter muss 1 Referenz aus dem Zeitraum von 2018 bis dato angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen pro Jahr erbracht hat.
E8 Neben der Leistungsbeschreibung und -anforderungen bestätigt der Anbieter, die eignungsdiagnostischen Tests nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und die Assessments nach den jeweils aktuellen Standards von Swiss Assessment durchzuführen ( Standards | Swiss Assessment).
E9 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs sowie dessen Annexe, insbesondere Annex I Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungen (AGB (admin.ch) Stand Januar 2021 und Annex IV Informationsschutzvereinbarung und Annex V Datenschutzvereinbarung.
Die AGBs des Anbieters und/oder von ihm beigezogenen Dritten und allfällige Nutzungsbestimmungen zu IKT-Plattformen (wie z.B. der eignungsdiagnostischen Testverfahren, zum Abruf von Daten bzw. Informationen) die dem Vertragsentwurf und/oder seinen Annexen widersprechen, werden explizit wegbedungen.
E10 Der Anbieter bestätigt, während der gesamten Vertragslaufzeit keinem Konzern anzugehören, welcher der Rechtsordnung, dem Behördenzugriff oder der Gerichtsbarkeit eines Staates untersteht, der kein mindestens gleichwertiges Datenschutzniveau wie die Schweiz aufweist. Massgebend hierzu ist die jeweils aktuelle EDÖB-Liste der «Staaten, deren Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG)» und zeigt der Auftraggeberin umgehend schriftlich an, wenn sich daran etwas ändert.
Diese Pflichten des Anbieters richtet sich u.a. nach der Datenschutzvereinbarung (Vertragsentwurf Annex V) und sind an allfällig zur Auftragserfüllung beizuziehende Dritte, die in der Lieferantendeklaration aufzuführen sind, vollumfänglich zu überbinden.
E11 Die Datenbearbeitung richtet sich u.a. nach der Datenschutzvereinbarung (Vertragsentwurf Annex V).
Der Anbieter bestätigt, für den vorliegenden Auftrag Daten aus-schliesslich in Staaten gemäss Liste des EDÖB zu erheben, zu bearbeiten und zu speichern, d.h. die Daten ausschliesslich auf Systemen, Servern und Clouds in den vorgenannten Staaten zu bearbeiten und zu speichern. Weiter bestätigt der Anbieter, seine Systeme, Server und Clouds nicht durch Firmen betreiben zu las-sen, die der Rechtsordnung, dem Behördenzugriff oder der Ge-richtsbarkeit eines Staates unterstehen, die kein mindestens gleichwertiges Datenschutzniveau wie die Schweiz bzw. der Europäischen Union aufweisen. Massgebend hierzu ist die jeweils aktuelle EDÖB-Liste der «Staaten, deren Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG)» und zeigt der Auftraggeberin umgehend schriftlich an, wenn sich daran etwas ändert.
Diese Pflichten des Anbieters sind an allfällig zur Auftragserfüllung beizuziehende Dritte, die in der Lieferantendeklaration aufzuführen sind, vollumfänglich zu überbinden.
Der Anbieter deklariert die von ihm beigezogenen Betreiber seiner IT-Systeme und Speicherorte in der Lieferantendeklaration als Subunternehmen.
E12 Der Umgang mit Daten/Informationen richtet sich u.a. nach der Datenschutzvereinbarung (Annex V zum Vertrag).
Der Anbieter bestätigt, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten.
Bei den im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auftrag von der Bedarfsstelle und/oder den Kandidaten/Kandidatinnen erhaltenen bzw. den zu erhebenden bzw. zu generierenden Daten / Informati-onen handelt es sich um Personendaten gemäss Art. 3 lit. a/c/d Datenschutzgesetz, die einen besonders geschützten Umgang mit den Daten/Informationen selbst wie auch einem besonderen Schutz der IKT-Systeme bedürfen, auf denen sie generiert, ge-speichert und versandt bzw. zum Abruf bereitgestellt werden.
Die vorgenannten Daten/Informationen dürfen für keinen anderen Zweck als zur Auftragserfüllung verwendet werden.
Die vorgenannten Daten/Informationen dürfen nur auf Datenträ-gern und in Systemen / Clouds der Staaten gemäss Liste des EDÖB erhoben, bearbeitet, übermittelt und aufbewahrt werden.
Die vorgenannten Daten/Informationen müssen spätestens 3 Mo-nate nach dem Empfang bzw. der Erhebung/Erstellung, spätes-tens jedoch nach Bezahlung des entsprechenden Auftrags durch die Auftraggeberin, durch den Anbieter unwiederbringlich und nach dem Stand der Technik vernichtet werden.
Diese Pflichten des Anbieters sind an allfällig zur Auftragserfüllung beizuziehende Dritte, die in der Lieferantendeklaration aufzuführen sind, vollumfänglich zu überbinden.
E13 Der Anbieter verpflichtet sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Perso-nendaten und Informationen gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Er stellt sicher, dass auf die im Rahmen des vorliegenden Auftrags zu erstellenden Personenda-ten nur Mitarbeitende Zugang erhalten, die dies für die Leistungs-erbringung zwingend benötigen.
Er legt hierzu ein auf den vorliegenden Auftrag bezogenes Infor-mationssicherheits- und Datenschutzkonzept dem Angebot bei, das mindestens folgende Aspekte nachvollziehbar beschreibt:
•Darstellung der Auftragsabwicklung und der zur Auftragserfüllung beigezogener Dritter sowie deren Aufgaben.
•Informationsschutz
Berechtigungssysteme
Klassifizierungen
Behandlungsvorschriften
•IKT-Sicherheit
Sicherheitsprozess
•Datenschutz
Konzept und Bearbeitungsreglemente
Die oben genannten Pflichten des Anbieters sind an allfällig zur Auftragserfüllung beizuziehende Dritte, die in der Lieferantendeklaration aufzuführen sind, vollumfänglich zu überbinden.
E14 Der Anbieter bestätigt, sich im Falle des Zuschlags dem Geheim-schutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 6 und Art. 7 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen. Gilt für Unternehmen und Personen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1258627 Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessment