Zuschlag 1234245: Übersetzungen D/F/E -> I 2021

Publiziert am: 13. Dezember 2021

Swissmedic, Beschaffungsmanagement

Die Zuschlagsempfängerinnen haben in der Vorausscheidung (Zuschlagskriterien und Preis) gute Punktzahlen erreicht und konnten bei den Assessments überzeugend ihre Befähigung zur Abdeckung der Swissmedic Bedürfnisse nachweisen. Damit erfüllen sie für die Auftragsvergabe die Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bezogen auf Preis, Leistungsfähigkeit, Qualität, Referenzen und Erfahrung von allen Anbietenden vorteilhaftesten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 98300000: Diverse Dienstleistungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 3:

    Übersetzungsdienstleistungen D/F/E -> I / 2021

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
max. 90 Pt. Übersetzungserfahrung im Heilmittelbereich
max. 60 Pt. Übersetzungserfahrung für juristische Texte
max. 60 Pt. Übersetzungserfahrung mit politischen Instanzen
max. 60 Pt. Übersetzungserfahrung mit medizinischen Fachtexten
max. 30 Pt. Erfahrung in der Relektüre

Berücksichtigte Anbieter

Traductor Caltagirone, Basel
CHF 368,000 exkl. MwSt., Zuschlag an Herrn Angelo Caltagirone

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 30.09.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 74 Tage

Datum des Zuschlags:

13.12.2021


Anzahl Angebote:

27


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Neun Anbieterinnen haben auf 27 Lose angeboten.


Kontakt

Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:  
markus.diethelm@swissmedic.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1234245 Übersetzungen D/F/E -> I 2021