Zuschlag 1206189: SG DFAE / Présence Suisse / Marketing & Campagnes
Publiziert am: 13. Juli 2021
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA - Generalsekretariat GS-EDA - Präsenz Schweiz PRS
Das BHV, ein Pariser Warenhaus, trat an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) heran, um eine Partnerschaft während der Weihnachtsfeiern 2021 vorzuschlagen. Nach der Analyse des Dossiers gab Präsenz Schweiz (PRS) eine positive Stellungnahme zur Entwicklung des Projekts ab, da sie das bedeutende Kommunikationspotenzial in einem für die Schweiz wichtigen Land (Nähe, Exportmarkt, Entwicklungspotenzial für Unternehmen) sah. Der Auftrag des PRS zur Förderung des Images der Schweiz im Ausland stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen (RS 194.1 und RS 194.11), auf die Aussenpolitische Strategie 2020-23 und auf die Internationale Kommunikationsstrategie 2021-24 des Bundesrates. Die besondere Situation der BHV macht es erforderlich, dass das Projekt einvernehmlich durchgeführt wird. Aufgrund seiner Bedeutung in der Pariser Handels- und Imagelandschaft, gegenüber dem Hôtel de Ville und am Rande des Marais Quartier, genießt dieses Kaufhaus eine sehr hohe Sichtbarkeit, mit einem Publikum, das dem Zielpublikum für die Schweiz für eine solche Aktion entspricht (potentielle Kunden von Schweizer Produkten, Verordner, Medien). Vergleichbare Wettbewerber in der Pariser Hauptstadt sind rar gesät, und derzeit hat keiner ein ähnliches "Gastland"-Konzept während der Urlaubssaison entwickelt, mit Sichtbarkeitsservices und eigenen Flächen innerhalb und außerhalb des Geschäfts, weshalb eine freihändige Vergabe gemäss Artikel 21 Abs. 2 Bst. c BöB vorgenommen wird. Darüber hinaus setzt sich die Kundschaft des BHV hauptsächlich aus einem Pariser und französischen Publikum zusammen, das sich in einem hochwertigen Segment bewegt. Die Schweizer Botschaft in Frankreich und die Hauptpartner des EDA für diese Aktion, Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise, sind in ihren jeweiligen Bereichen davon überzeugt, dass diese Partnerschaft einem Bedürfnis entspricht, indem sie am Ende der Gesundheitskrise eine einzigartige Gelegenheit bietet, das Image der Schweiz im Zentrum von Paris zu fördern.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.06.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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