Zuschlag 1198677: Informations- und Kommunikationskampagne für das Covid-Zertifikat

Publiziert am: 31. Mai 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. d BöB erhält die Firma Creative Intelligence Society AG, da sie dank ihrer Erfahrung aus der Entwicklung und Implementation von modernsten, ganzheitlichen thematischen Informations- und Kommunikationslösungen und entsprechend laufender Zusammenarbeit mit BAG und BIT sofort die Entwicklungsarbeit aufnehmen und zum von Bundesrat vorgegeben Termin eine Lösung realisieren kann. Ziel der Vergabe ist es, die bereits gestartete Impfkampagne zu unterstützen und den Alltag von Bevölkerung und Wirtschaft während der herrschenden Pandemie möglichst zu normalisieren und den aktuell auf sie lastenden enormen Druck abzubauen. Die freihändige Vergabe ist unabdingbar zur Einhaltung vom Bundesrat gesetzten Terminziele. Die daraus resultierenden Umsetzungszeiten erlauben es nicht, ein offenes oder selektives Verfahren durchzuführen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79416200: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Creative Intelligence Society AG, Zürich
CHF 807,750 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

20.05.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Grundauftrag: CHF 161'550.00
Optionen: CHF 646'200.00
Alle Preise inkl. MwSt.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Monbijoustrasse 74
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 14 02
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch