Zuschlag 923949: Geological interpretation of 3D seismic data NS

Publiziert am: 29. Juli 2016

Nagra

Bestes Angebot (Wirtschaftlichkeit und Qualität) zur Durchführung der Arbeiten.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

A1: Qualifikation und Erfahrung des Interpretationsteams: Gewichtung 40% A1.1: Praktische Erfahrung in integrativer 3D Seismik Interpretation: Gewichtung 20% A1.2: Regionale (Alpenvorland) Erfahrung in seismischer Interpretation: Gewichtung 8% A1.3: Erfahrung betreffend der Geologie der Nordschweiz (Stratigraphie, Tektonik): Gewichtung 8% A1.4: Fähigkeit zur Berichterstattung / Präsentation auf Deutsch: Gewichtung 4% A2: Preisangebot: Gewichtung 38% A2.1: Preisangebot (Kostendach Grundauftrag): Gewichtung 28% A2.2: Preisangebot (Kostendach optionale Aufträge): Gewichtung 10% A3: Auftragsanalyse / Vorgehenskonzept inkl. Ablaufplanvorschlag: Gewichtung 22% A3.1: Vorgehenskonzept inkl. Ablaufplanvorschlag für Grundauftrag und Optionen: Gewichtung: 18% A3.2: Auftragsanalyse für Grundauftrag und Optionen: Gewichtung 4%

Berücksichtigte Anbieter

Geo5 GmbH, Leoben, AT
CHF 368,706 - CHF 1,129,107

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap Publikation mit der Meldungsnummer 904893 (Englisch Version).
Ausschreibung vom: 15.04.2016
Titel:
Evaluationsdauer: 90 Tage

Datum des Zuschlags:

14.07.2016


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SF 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdefrist beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Nagra
Hardstrasse 73, Postfach 280
5430 Wettingen
Telefon: +41 56 437 13 39
E-Mail-Adresse:  
sekretariatpb@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 923949 Geological interpretation of 3D seismic data NS