Ausschreibung 869303: Geological interpretation of 3D seismic data NS

Publiziert am: 15. April 2016

Nagra

Geologische Interpretation von neu aufgenommenen / prozessierten 3D Seismikdaten. Die Daten wurden zur Exploration der beiden potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlage Zürich Nordost und Jura Ost aufgenommen. Die prozessierten Daten werden voraussichtlich im vierten Quartal 2016 zur Verfügung stehen. Die Ausschreibung bezieht sich auf die geologische Interpretation der Daten welche zwischen November 2016 und Ende 2017 erfolgen soll. Optionale Aufträge beziehen sich auf jeweils 2 Adaptionen der Interpretation auf revidierte oder zusätzliche Datenverarbeitungsprodukte sowie die geologische Interpretation eines zusätzlichen, dritten 3D Seismikdatensatzes (inkl. 2 möglichen Adaptionen der Interpretationen auf revidierte oder zusätzliche Datenverarbeitungsprodukte). Die detaillierten Aufgaben sind in der simap Publikation mit der Meldungsnummer 904893 sowie den Ausschreibungsunterlagen publiziert.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Niederlassung des Aufragnehmers sowie bei der Nagra in Wettingen (AG) für Sitzungen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. April 2016 Publikationsdatum
15. April 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

29. Mai 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. April 2016 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich per E-Mail bis zum 29.04.2016, 16:00 (CH-Zeit, GMT + 1) an sekretariatpb@nagra.ch zu richten. Es wird keine mündliche Information abgegeben. Alle Fragen und Antworten werden
allen Anbietern weitergeleitet. Fragen die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die
Fragenden bleiben anonym.

30. Mai 2016 Abgabetermin 16:00

Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist - 30.05.2016, 16:00 Uhr, bei der Auftraggeberin sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

Offertöffnung

Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist - 30.05.2016, 16:00 Uhr, bei der Auftraggeberin sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften bestehend aus maximal zwei Firmen sind zugelassen. Die federführende Firma trägt die volle Verantwortung der Beauftragung. Das Formular "Company Information" muss von beiden Firmen ausgefüllt und eingereicht werden.

Eignungskriterien:

E1: Vorherige regionale seismische Interpretationserfahrung von mindestens zwei offerierten Interpretationsteammitgliedern: Mindestens zwei der offerierten Interpretationsteammitglieder müssen praktische Erfahrung in der Interpretation von seismischen Daten im Bereich des zentraleuropäischen Festlandes haben.
Nachweis: Zwei Interpretationsteammitglieder müssen ihre vorherige regionale Erfahrung in der seismischen Interpretation im Bereich des zentraleuropäischen Festlandes mit jeweils einem abgeschlossenen Referenzprojekt belegen. Die abgeschlossenen Referenzprojekte dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
E2: Vorherige praktische Erfahrung in der integrativen Interpretation von 3D Seismikdaten von mindestens zwei offerierten Interpretationsteammitgliedern: Mindestens zwei der offerierten Interpretationsteammitglieder müssen praktische Erfahrung in der integrativen Interpretation von 3D Seismikdaten haben.
Nachweis: Zwei Interpretationsteammitglieder müssen ihre vorherige praktische Erfahrung in integrativer 3D Seismikinterpretation mit jeweils zwei abgeschlossenen Referenzprojekten belegen. Für beide Interpretationsteammitglieder muss mindestens eines dieser Referenzprojekte die Integration von 2D Seismikdaten sowie synthetischen Seismogrammen aus einem oder mehreren Bohrlochdatensätzen beinhalten. Die abgeschlossenen Referenzprojekte dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
E3: Eignung des Interpretationsteams: Der Anbieter muss die Verfügbarkeit eines geeigneten Interpretationsteams für die Arbeit belegen. Das Team muss mindestens über einen erfahrenen Interpreten (mindestens 5 Jahre relevanter Erfahrung) mit einem Universitätsabschluss in Geologie oder Geophysik verfügen, der als Hauptinterpret eingesetzt wird. Zudem wird der Hauptinterpret durch einen qualitativ gleichwertigen Stellvertreter (stellvertretender Interpret) sowie durch einen sehr erfahrenen Experten mit Hintergrund in Geologie und / oder Geophysik (mindestens 10 Jahre relevante Berufserfahrung) unterstützt. Letzterer fungiert als Berater und ist für die interne Qualitätskontrolle verantwortlich. Mindestens eines der nominierten Teammitglieder muss ausgewiesene Erfahrung in 3D Seismikdatenverarbeitung ("Processing") haben.
Nachweis: Benennung der benötigten Interpretationsteammitglieder (Hauptinterpret, stellvertretender Interpret, Experten in Geologie und / oder Geophysik). Deklaration der Universitätsabschlüsse sowie der relevanten Berufserfahrung dieser drei Personen. Deklaration, dass einer dieser drei Personen ausgewiesene Erfahrung in der der 3D Seismikdatenverarbeitung ("Processing") hat. Die Lebensläufe des Hauptinterpreten, des stellvertretenden Interpeten sowie des sehr erfahrenen Experten müssen dem Angebot beigefügt werden (max. 3 A4 Seiten/Person). Falls zusätzliche Teammitglieder durch den Anbieter genannt werden, sind die Lebensläufe dieser Personen ebenfalls dem Angebot beizulegen.
E4: Erfüllung der Softwareanforderungen: Der Anbieter muss die Verfügbarkeit von mindestens einem modernen Software-Paket für die Interpretation von 3D Seismik (gleichwertig mit Seisvision, Kingdom Suite oder Petrel) sowie zusätzliche Softwareausrüstung, welche für die Arbeit und die zu erstellende / liefernde Ergebnisse benötigt werden, demonstrieren.
Nachweis: Der Anbieter muss bestätigen und ausweisen, dass die benötigte Software zur Durchführung der Arbeit und Produktion der Ergebnisse in-house verfügbar ist und einwandfrei funktioniert.
E5: Erfüllung der Infrastrukturanforderungen:
E5.1: Sämtliche Daten und Dokumente mit Bezug zur ausgeschriebenen Arbeit, müssen vor Dritten geschützt sein.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass keine Drittpartei Zugriff auf die Daten und Dokumente hat. Der Anbieter muss beschreiben wie Daten und Dokumente vor unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt werden.
E5.2: Sämtliche Daten müssen vor Datenverlust geschützt sein:
Nachweis: Der Anbieter muss sein IT-Konzept in Bezug auf die Vermeidung von Datenverlust sowie die dafür benötigten Backup-Systeme beschreiben.
E5.3: Der Anbieter muss deklarieren, dass er über die Infrastruktur für externe Review-Sitzungen mit geeignete Präsentationsmitteln zur Demonstration und Diskussion von Zwischenresultate und Endergebnisse verfügt (Sitzungszimmer, welches mindestens 5 Gäste aufnehmen kann und mit angemessenen Präsentationsmöglichkeiten für die Illustration von Seismikdaten ausgestattet ist.):
Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass der Anbieter die Möglichkeit hat, mindestens 5 Gäste für Projektsitzungen aufzunehmen. Im Sitzungszimmer befinden sich geeignete Präsentationsmöglichkeiten für Zwischenresultate und Schlussergebnisse. Beschreibung der Infrastruktur für Projektsitzungen inkl. der Präsentationsmöglichkeiten.
E6: Erfüllung der Reaktionszeit für kurz einberufene Sitzungen bei der Nagra: Der benannte Hauptinterpret sowie sein Stellvertreter müssen genügend flexibel sein, um kurz einberufene Sitzungen (max. 2 Arbeitstage nach Kontaktaufnahme durch die Nagra) beim Auftragnehmer wahrnehmen zu könnnen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Anbieters, dass der nominierte Hauptinterpret sowie sein Stellvertreter innerhalb von max. 2 Arbeitstagen nach Kontaktaufnahme, beim Auftraggeber an kurzfristig einberufenen Sitzungen teilnehmen können.
E7: Erfüllung der Sprachanforderungen: Die nominierten Interpretationsteammitglieder müssen gute Englischkenntnisse haben (in Wort und Schrift). Mindestens einer der nominierten Interpretationsteammitglieder muss gute Deutsch-Lese-Kenntnisse haben, um bestehende in Deutsch verfasste Berichte des Auftraggebers mit Projektrelevanz zu verstehen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Anbieters, dass die nominierten Interpretationsteammitglieder gute Englischkenntnisse haben. Falls Englisch nicht die Muttersprache der Interpretationsmitglieder ist, sind entsprechende Belege für die Englischkenntnisse der Teammitglieder zu erbringen (Sprachzertifikate, Arbeitserfahrung im englischsprachigen Raum, Praktika, Publikationen, etc.).
Bestätigung des Anbieters, dass mindestens ein Teammitglied gute Deutsch-Lese-Kenntnisse hat. Falls Deutsch nicht die Muttersprache des genannten Interpretationsteammitglieds ist, sind entsprechende Belege für die Deutsch-Lese-Kenntnisse zu erbringen (Sprachzertifikate, Berufserfahrung im deutschsprachigen Raum, Praktika, Publikationen, etc.).
Für die Erhärtung der Belege der Sprachkenntnisse, reserviert sich der Auftraggeber das Recht, ein oder mehrere nominierte Mitglieder des Interpretationsteams für eine mündliche Präsentation bei der Nagra in Wettingen aufzubieten.

Geforderte Nachweise:

Siehe Kapitel 3.7

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Nagra vergibt Aufträge für Leistungen nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und
der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten (gemäss Formular "Angaben zur Unternehmung").

Offizielles Publikationsorgan:

simap Publikation mit der Meldungsnummer 904893 (Englisch Version).

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Nagra
Hardstrasse 73, Postfach 280
5430 Wettingen
Telefon: +41 56 437 13 39
E-Mail-Adresse:  
sekretariatpb@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 869303 Geological interpretation of 3D seismic data NS