Zuschlag 1380803: Generalplanerleistungen: EdV BZU 23 Winterthur – Wil SG

Publiziert am: 6. Dezember 2023

SBB Bauprojekte Region Ost

Das Angebot des Zuschlagsempfängers war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 1 «Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen» bei dem überwiegend gute Referenzprojekte angeboten werden. Beim Zuschlagskriterium 3 «Auftragsanalysen» wurden zudem überwiegend gute Analysen mit hohem Projektbezug eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Pini Gruppe AG, Zürich
CHF 11,364,683 exkl. MwSt., Der Zuschlag hat die Planergemeinschaft IG WiWi erhalten. Federführend ist die Pini Gruppe AG. Das weitere Mitglied der Planergemeinschaft ist: Fahrgrund AG. Der Preis ist ohne MWSt. und mit Nebenkosten nach Aufwand. Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der erforderlichen Bewilligungen sowie Kreditfreigabe der SBB AG.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 05.07.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 153 Tage

Datum des Zuschlags:

05.12.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Bauprojekte Region Ost
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
Telefon: 00
E-Mail-Adresse:  
thomas.wettstein@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1380803 Generalplanerleistungen: EdV BZU 23 Winterthur – Wil SG