Ausschreibung 1345985: Generalplanerleistungen: EdV BZU 23 Winterthur – Wil SG
Publiziert am: 5. Juli 2023
SBB Bauprojekte Region Ost
Im Angebotskonzept des Ausbauschritts 2035 verkehrt die S-Bahn neu halbstündlich von Zürich via Winterthur durchgebunden bis Wil SG. Dadurch werden Perronverlängerungen auf 320m zwischen Winterthur und Wil SG zwingend notwendig. Die vorliegende Submission behandelt daher die 8 Bahnhöfe von Winterthur Hegi bis Sirnach. Die einzelnen Projekte werden durch den Generalplaner ab der Phase Vorprojekt geplant und bis zur Inbetriebnahme der Anlage und dem Projektabschluss geführt.
Durch den Generalplaner sind Leistungen in folgenden Fachbereichen zu erbringen:
- Gesamtleiter
- Chefbauleiter
- Bauphasenplanung
- Ingenieurbau (Tiefbau und Tragkonstruktion)
- Geologie
- Bahnzugang / Architektur
- Kabel
- Technische Anlagen / Elektroplanung
- Fahrstrom
- Fahrbahn
- Umwelt
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Winterthur – Wil SG |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
16. August 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern bis 23.08.2023 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
12. September 2023 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
19. September 2023 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. Februar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2035 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweise N1:
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik für jeden der folgenden Bereiche:
N1.1 Gesamtleitung und Fachdienstkoordination eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 8 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.2 Chefbauleitung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.3 Ingenieurbau eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 2 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.4 Bauphasenplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.5 Fachplanung Geologie eines Infrastrukturprojektes
N1.6 Bahnzugang / Architektur eines Eisenbahninfrastrukturprojektes mit Investitionskosten von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.7 Kabelplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.8 Technische Anlagen / Elektroplanung (NS-Versorgung und Beleuchtung einer Bahnanlage) eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.9 Planung einer Fahrleitungsanlage eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.10 Fahrbahnplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojektes unter Bahnbetrieb
N1.11 Fachplanung Umwelt: UVB-pflichtiges Projekt
- Mehrere Fachbereiche resp. Disziplinen können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt muss für die Nachweise N1.1 (Gesamtleitung) und N1.3 (Ingenieurbau) die SIA-Teilphasen 31 – 51 beinhalten. Für den Nachweis N1.2 (Chefbauleitung) mindestens die SIA-Teilphasen 41, 51 und 52. Für die restlichen Nachweise muss das Referenzprojekt mindestens eine SIA-Teilphase der «Projektierung» (31 oder 32 oder 33) sowie eine SIA-Teilphase der «Realisierung» (51 oder 52) abdecken. Die als Referenz dienenden SIA-Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
- Kann der Nachweis über die verlangten SIA-Teilphasen nicht in einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Stand der Technik etc.) ebenfalls erfüllt werden.
Die Nachweise N1.1 bis N1.3 müssen vom Anbieter (federführende Firma oder Mitglied der Planergemeinschaft) erbracht werden. Stammt die geforderte Referenz für die Nachweise N1.4 bis N1.11 von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Werden mehr als zwei Referenzprojekte angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten zwei Stellen aufgeführten Referenzprojekte berücksichtigt.
Nachweis N2:
Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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