Zuschlag 1377787: N21.12-001 MP-190074 - NEB Les Toules kurzfristige Massnahme (ID 7632)

Publiziert am: 17. November 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Von allen Angeboten erhielt das Angebot des Zuschlagsempfängers die höchste Punktzahl.
Es ist somit insgesamt das günstigste Angebot.
Das Angebot des Zuschlagsempfängers besticht durch eine
sehr gute Bewertung im Zuschlagskriterium ZK1.1 (Qualität des Anbieters - Verantwortlicher PV).
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Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
  • 71600000: Technische Tests, Analysen und Beratung
  • 71322000: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Tags (Bau):
  • 1984: Umweltingenieur
  • 192: Bauingenieur
  • 492: Bauingenieur
  • 4984: Umweltingenieur
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

c/o Pini Groupe SA, Sion
CHF 794,600 , Le Groupement PINI_IM est composé des entreprises suivantes : Pini Groupe SA (Sion) et IM Maggia Engineering SA (Locarno)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 20.04.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 169 Tage

Datum des Zuschlags:

06.10.2023


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thoune
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch