Ausschreibung 1331555: N21.12-001 MP-190074 - NEB Les Toules kurzfristige Massnahme (ID 7632)
Publiziert am: 20. April 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Gegenstand des vorliegenden Projekts ist der Bereich «Les Toules» der N21, der aus einer Vielzahl von aneinandergrenzenden Galerien (punktuell auf Brücken / Halbbrücken gestützt) und einem Tunnel besteht.
Bis 2026 müssen die Überbrückungsmassnahmen (UeMa) und Zustandserfassungen (ZE) durchgeführt werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Projektverfasser-Leistungen (PV, öBL und UBB) für die Phasen vom Massnahmenprojekt (MP) bis zur Inbetriebnahme (Phase 53).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der Leistungen ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stunden ist 6'800h. Aufgeteilt wie folgt:
UeMa – 4’100h :
Phase MP – 1’600h
Phase SIA 41 – 700h
Phase SIA 51 – 350h
Phase SIA 52 – 1’100h
Phase SIA 53 – 350h
ZE – 2’000h ;
Weitere Leistungen gemäss Bestellung Bauherr – 700h.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. April 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. Mai 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 17.05.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 10.05.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
9. Juni 2023 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitungsphase lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft oder Subplaner waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Die Frist für die Einreichung von Angeboten für die in Ziffer 4.5 genannten vorbefassten Unternehmen ist der 30.05.2023. Formvorschriften: Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
12. Juni 2023 | Offertöffnung | Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitungsphase lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft oder Subplaner waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Die Frist für die Einreichung von Angeboten für die in Ziffer 4.5 genannten vorbefassten Unternehmen ist der 30.05.2023. Formvorschriften: Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
14. August 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
Für die vorliegende Ausschreibung werden die folgenden Eignungskriterien geprüft
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters als Projektverfasser (PV)
Ein Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität, umgesetzt in den letzten 10 Jahren, für die Phasen DP/MP gemäss ASTRA (oder gleichwertige Phasen gemäss SIA 112) und die Phase 41 gemäss SIA 112 aus dem gleichen Fachbereich (mindestens für den Bereich Kunstbauten) als Projektverfasser (PV) im Rahmen von einem Instandsetzungs- / Erhaltungsprojekt von Kunstbauten unter Verkehr. Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (Honorarvolumen mindestens 250'000.- CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK1.2 Referenz des Anbieters als örtlicher Bauleiter (öBL)
Ein Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität, umgesetzt in den letzten 10 Jahren, für die Phasen 52 und 53 gemäss SIA 112 (die Phase 52 muss abgeschlossen und die Phase 53 mindestens gestartet sein) aus dem gleichen Fachbereich (mindestens für den Bereich Kunstbauten) als örtlicher Bauleiter (öBL) im Rahmen von einem Instandsetzungs- / Erhaltungsprojekt von Kunstbauten unter Verkehr. Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (Honorarvolumen mindestens 150'000.- CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. Massgeblich ist der Umsatz des Anbieters und der der Subplaner.
EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen: Verantwortlicher PV
Ein Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität, umgesetzt in den letzten 10 Jahren, für die Phasen DP/MP gemäss ASTRA (oder gleichwertige Phasen gemäss SIA 112) und die Phase 41 gemäss SIA 112 in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion aus dem gleichen Fachbereich. Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (Honorarvolumen mindestens 250'000.- CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, auskunftsberechtigte Referenzperson beim Auftraggeber (des alten Mandats) mit Telefonnummer.
EK3.2 Referenz der Schlüsselpersonen: Verantwortlicher örtlicher Bauleiter (öBL)
Ein Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität, umgesetzt in den letzten 10 Jahren, für die Phasen 52 und 53 gemäss SIA 112 (die Phase 52 muss abgeschlossen und die Phase 53 mindestens gestartet sein) in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion aus dem gleichen Fachbereich. Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (Honorarvolumen mindestens 150'000.- CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, auskunftsberechtigte Referenzperson beim Auftraggeber (des alten Mandats) mit Telefonnummer.
EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson Verantwortlicher PV grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Verantwortlicher PV 30%.
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS, Gewichtung [40%], mit folgender Untergewichtung:
ZK1.1: Verantwortlicher PV – 25%
Nachweise für dieses Kriterium und Bewertungselemente: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen « Documents de l'offre de prestations de mandataire ».
ZK1.2: Verantwortlicher öBL – 15%
Nachweise für dieses Kriterium und Bewertungselemente: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen « Documents de l'offre de prestations de mandataire ».
ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES, Gewichtung [30%], mit folgender Untergewichtung
ZK2.1: Analyse des Auftrags, der Risiken und der Opportunitäten – 12.5%
Nachweise für dieses Kriterium und Bewertungselemente: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen « Documents de l'offre de prestations de mandataire ».
ZK2.2: Projektorganisation und Vorgehensvorschlag mit Qualitätssicherung – 12.5%
Nachweise für dieses Kriterium und Bewertungselemente: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen « Documents de l'offre de prestations de mandataire ».
ZK2.3: Plausibilität der Offerte – 5%
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen « Documents de l'offre de prestations de mandataire ».
ZK3 PREIS [30%]
Nachweise für dieses Kriterium:
Höhe des finanziellen Angebots gemäss Dokument 04 «Barème d’honoraires».
Die Bestimmung der Honorare erfolgt mithilfe des oben genannten Dokuments 04 (das der Ausschreibung beiliegt), dessen Register auszufüllen, zu überprüfen, vollständig auszudrucken, zu datieren und mit einer rechtsgültigen Unterschrift zu versehen sind.
Die Stundensätze des Angebots sind in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer einzugeben. Hinsichtlich der Fristen, der Teuerung, der Vergütungsregeln usw. wird auf den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Vertragsentwurf verwiesen.
Allgemeines, Änderung und Kontrolle:
Die Honorartabelle darf nicht geändert oder durch schriftliche Vorbehalte überschrieben werden (dies gilt insbesondere für die Anzahl der Stunden und die Formeln). Ausschliesslich und alle gelben Felder müssen ausgefüllt werden. Der Bieter muss seine Angaben arithmetisch überprüfen und die Richtigkeit und Gültigkeit mit seiner Unterschrift bestätigen.
Berechnung des Honorars (Kategorie/Abgabe):
Das zu bewertende Honorar ergibt sich aus der Aufteilung der Stunden und den vorgeschlagenen Stundensätzen einschliesslich der Nebenkosten gemäss Abschnitt 4.2 des Vertragsentwurfs (1. Absatz) sowie dem auf das Honorar gewährten Rabatt.
Zusätzliche Nebenkosten (ausgabenabhängig):
Für zusätzlich bestellte Nebenkosten, die gemäss Abschnitt 4.2 des Vertragsentwurfs (2. Absatz) aufwandsabhängig zu vergüten sind. Für den Vergleich der Angebote wird ein Fixbetrag von 50'000 Franken zum Angebotsbetrag (Honorar) addiert. Dieser Festbetrag kann nicht geändert werden.
Weitere Hinweise:
Die Honoraransätze müssen der folgenden Rangfolge entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.
Die Vorgaben für die Verteilung der Stunden im Honorarangebot sind unten unter Punkt 13 festgelegt.
PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit ganzen Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.
7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist bis zum Ablauf der Frist für die Fragestellung möglich. Eine telefonische Voranmeldung unter +41 58 468 24 00 ist notwendig.
11. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht sie einer umfassenden Prüfung und Bewertung.
12. Ausschluss aufgrund unzulässiger Vorbefassung:
Helbling Beratung + Bauplanung AG in Zürich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, sowie mit ihr juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
13. Bedingung für die Verteilung der Stunden im Honorarangebot:
Für jede Phase müssen mindestens 30% der Stunden in die SIA-Kategorien B und C und mindestens 80% der Stunden in die SIA-Kategorien B, C, D, E und F eingetragen werden. Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Uttigenstrasse 54
3600 Thoune
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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