Zuschlag 1338981: Projektierung und Realisierung Fahrbahnprojekte

Publiziert am: 26. Mai 2023

BLS Netz AG

Die Angebote der Firmen AFRY Schweiz AG, INGE FB Bern c/o IUB Engineering AG und OSTAG Ingenieure AG haben bei der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt. Die Angebote überzeugten mit einer sehr guten Erfüllung der qualitativen Kriterien und den preislich attraktivsten Angeboten.

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Die konkreten Geschäfte werden mittels Abrufverfahren (Mini Tender) abgerufen. Die publizierten Zuschlagspreise entsprechen den max. möglichen Auftragswert gemäss dem Preisblatt (unter der Annahme, dass alle Mini Tender Vergaben dem selben Anbieter vergeben werden).


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71311230: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Gesamte Wirtschaftlichkeit
50% Referenzen / Schlüsselpersonen
10% Präsentation / Interview

Berücksichtigte Anbieter

AFRY Schweiz AG, Zürich
CHF 11,556,850 exkl. MwSt.

IUB Engineering AG, Bern
CHF 11,625,350 exkl. MwSt., proposé comme INGE FB Bern

OSTAG Ingenieure AG, Burgdorf
CHF 12,370,250 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 10.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 76 Tage

Datum des Zuschlags:

25.05.2023


Anzahl Angebote:

6


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
martin.heiniger@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1338981 Projektierung und Realisierung Fahrbahnprojekte