Zuschlag 1302899: Erhöhte Instandhaltung Flugbetriebsflächen

Publiziert am: 6. Dezember 2022

Flughafen Zürich AG Airfield Maintenance, Tiefbau

Das vorteilhafteste Angebot hat den Mehrpreis gegenüber den günstigeren Angeboten durch eine höhere Bewertung der Qualitätskriterien – Fachkompetenz, Schlüsselpersonen, Referenzprojekte – kompensieren können. Besonders gut erfüllt wurde das Kriterium Schlüsselpersonen, bei welchem der Anbieter ausgezeichnet aufzeigen konnte, dass er die Herausforderungen für die zu erbringende Leistung erkannt hat und wie er darauf reagieren wird.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
  • 71311240: Dienstleistungen im Flughafenbau
  • 71631490: Inspektion von Pisten
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
40% Schlüsselpersonen
20% Firmenreferenzen

Berücksichtigte Anbieter

Locher Ingenieure AG, Zürich
CHF 768,319

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: gem. Submissionsunterlagen
Ausschreibung vom: 15.07.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 137 Tage

Datum des Zuschlags:

29.11.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Flughafen Zürich AG Airfield Maintenance, Tiefbau
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 43 816 47 12
E-Mail-Adresse:  
daniel.deltchev@zurich-airport.com

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1302899 Erhöhte Instandhaltung Flugbetriebsflächen