Ausschreibung 1275565: Erhöhte Instandhaltung Flugbetriebsflächen
Publiziert am: 15. Juli 2022
Flughafen Zürich AG Airfield Maintenance, Tiefbau
Der Zustand der Flugbetriebsflächen (Pisten, Rollwege und Vorfelder) wird periodisch erhoben und instandgehalten. Zu den sogenannten «erhöhten Instandhaltungsmassnahmen» zählen der Betonplattenersatz, lokale Betoninstandsetzungen (konventionell), Rissverguss- und Fugenarbeiten, Rinnenersatz und weitere Spezialarbeiten. Weitere Informationen sind dem Teil B der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Flughafen Zürich, luftseitig |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. August 2022 | Frist für Fragen | Einreichung der Fragen über Simap |
16. September 2022 | Abgabetermin 16:00 | Frist für Einreichung des Angebots der zulässig vorbefassten Anbieterin: 02.09.2022, 16:00 Uhr Das Angebot ist im verschlossenen Couvert deutlich mit dem Stichwort ‘Erhöhte Instandhaltung Flugbetriebsflächen / nicht öffnen’ zu vermerken. |
16. September 2022 | Offertöffnung | Frist für Einreichung des Angebots der zulässig vorbefassten Anbieterin: 02.09.2022, 16:00 Uhr Das Angebot ist im verschlossenen Couvert deutlich mit dem Stichwort ‘Erhöhte Instandhaltung Flugbetriebsflächen / nicht öffnen’ zu vermerken. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Submissionsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
gem. Submissionsunterlagen
gem. Submissionsunterlagen
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 43 816 47 12
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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