Zuschlag 1274713: Submission BHV - Alternativprojekt Stadthaus Kreuzlingen
Publiziert am: 7. Juli 2022
Stadt Kreuzlingen
Der Zuschlag wird dem gemäss Zuschlagskriterien vorteilhaftesten Angebot erteilt.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Anbieters / Qualifikation Schlüsselpersonen |
30 | Auftragsanalyse |
20 | Honoraransätze und Nebenkosten |
20 | Offertpräsentation / Kommunikationsfähigkeit |
Die Unterkriterien sind den Submissionsbedingungen zu entnehmen. Anbieter, welche aufgrund der Bewertung der Zuschlagskriterien 1–3 rechnerisch die Möglichkeit haben, den Zuschlag für das Mandat zu erhalten, werden zu einer Offertpräsentation ihres Angebotes eingeladen. Anbieter, welche auch mit der Maximalpunktzahl den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden nicht eingeladen.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.07.2022
6
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in je einem Exemplar für das Verwaltungsgericht und die Beteiligten einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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Hauptstrasse 62
8280 Kreuzlingen
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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