Ausschreibung 1259847: Submission BHV - Alternativprojekt Stadthaus Kreuzlingen
Publiziert am: 29. April 2022
Stadt Kreuzlingen
Zur Unterstützung der Bauherrschaft im «Alternativprojekt Stadthaus» soll eine Bauherrenvertretung beauftragt werden. Dieser soll das «Alternativprojekt Stadthaus» ab der Vorbereitung und Durchführung des Architekturwettbewerbs über die Weiterbearbeitung des Siegerprojekts bis hin zu Inbetriebnahme und Abschluss sowie der 2-jährigen Garantie Abnahme als Bauherrenvertretung führen.
Es sind zwei Schlüsselpersonen für die Bauherrenvertretung anzubieten (Mandatsleitung und Stellvertretung). Das Mandat der Bauherrenvertretung hat durch die definierte Schlüsselperson 1 allein zu erfolgen; die Schlüsselperson 2 gewährleistet lediglich die Stellvertretung oder wird auf ausdrückliche Anweisung der Bauherrschaft beigezogen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bei Bedarf in den Räumlichkeiten der Stadt Kreuzlingen oder einem passenden Ort im Grossraum Kreuzlingen, ansonsten am Sitz der Bauherrenvertretung. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. April 2022 | Publikationsdatum | |
29. April 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. Juni 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. Mai 2022 | Frist für Fragen | Einreichung Fragen auf Simap |
9. Juni 2022 | Abgabetermin 18:00 | Die verlangten digitalen Unterlagen gemäss Kapitel 7.7 der Submissionsbedingungen müssen bis spätestens 9. Juni 2022, 18:00 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse eingetroffen sein: km@brandenbergerruosch.ch |
10. Juni 2022 | Offertöffnung | Die verlangten digitalen Unterlagen gemäss Kapitel 7.7 der Submissionsbedingungen müssen bis spätestens 9. Juni 2022, 18:00 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse eingetroffen sein: km@brandenbergerruosch.ch |
1. August 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Anbieters / Qualifikation Schlüsselpersonen |
30 | Auftragsanalyse |
20 | Honoraransätze und Nebenkosten |
20 | Offertpräsentation / Kommunikationsfähigkeit |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
Selbstdeklaration:
- Bestätigung des Anbieters über die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze.
- Eintrag in der ständigen Liste des Kantons Thurgau. Ist der Anbieter auf der ständigen Liste über qualifizierte Anbieter des Departements für Bau und Umwelt des Kanton Thurgaus eingetragen, kann auf die Selbstdeklaration verzichtet werden. Das Zertifikat über die Aufnahme in die ständige Liste muss aber eingereicht werden.
- Die Angaben sind in [A] Eingabeformular Selbstdeklaration und Firmenreferenzen zu dokumentieren.
Firmenreferenzen:
- Zwei vergleichbare Referenzen in der Funktion als Bauherrenvertretung umfassenden Aufgaben mit einem Bauvolumen von jeweils mind. CHF 15 Mio. (BKP 2, exkl. MwSt.). Die Referenzprojekte (Mandat Bauherrenvertretung) müssen abgeschlossen sein oder mind. seit 1 Jahr laufen; der Abschluss des Projektes (Bauen-de, Inbetriebnahme) darf nicht mehr als 10 Jahre in der Vergangenheit liegen (Projektabschluss April 2012 oder später)
- Von den beiden o.g. Referenzprojekten muss mindestens ein Projekt von der 1. Schlüsselperson gemäss Kapitel 7.4 federführend geleitet worden sein (Projektleitung).
- Die Angaben sind in [A] Eingabeformular Selbstdeklaration und Firmenreferenzen zu dokumentieren.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Hauptstrasse 62
8280 Kreuzlingen
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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