Zuschlag 1250361: Olten Hammer Substanzerhalt Generalplaner Vorprojekt

Publiziert am: 23. März 2022

Schweizerische Bundesbahnen

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere die gute Qualifikation des Schlüsselpersonals .


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK1: Qualifikation der Schlüsselpersonen: Gesamtleiter / -koordinator
10% ZK1: Qualifikation der Schlüsselpersonen: Fachspezialist Tiefbau/Bahnbau
10% ZK1: Qualifikation der Schlüsselpersonen: Fachspezialist Tragkonstruktionen
10% ZK2: Auftragsanalyse zu folgenden Schwerpunkten: Projektherausforderungen
10% ZK2: Auftragsanalyse zu folgenden Schwerpunkten: Organisation
10% ZK2: Auftragsanalyse zu folgenden Schwerpunkten: Vorgehensplanung
30% ZK3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

IG Hammer, Basel
CHF 484,748 exkl. MwSt., Der angegebene Preis entspricht der Vergabesumme netto (inkl. sämtlichen Nebenkosten und Zusatzleistungen)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap
Ausschreibung vom: 02.11.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 140 Tage

Datum des Zuschlags:

22.03.2022


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
jens.baumann2@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1250361 Olten Hammer Substanzerhalt Generalplaner Vorprojekt