Ausschreibung 1223005: Olten Hammer Substanzerhalt Generalplaner Vorprojekt
Publiziert am: 2. November 2021
Schweizerische Bundesbahnen
Im Projekt Olten Hammer Substanzerhalt sollen verschiedene anstehende Substanzerhaltungsmassnahmen in einem Multiprojekt gebündelt werden. Die geschätzten Projektkosten betragen ca. 100 Mio. CHF. Es sollen unter anderem Massnahmen wie Fahrbahnerneuerungen der Gleise und Weichen, Erneuerungen der Fahrleitung sowie Neubau der Anlage Freiverlad und Ausbau des Mittelperrons, der Rampen und Treppen vorgenommen werden. Des Weiteren soll ein neues Stellwerk (Stw. OLH) in einem neuen Bahntechnikgebäude (BTG) erstellt werden. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.
Zudem realisiert die Stadt Olten eine Langsamverkehrsverbindung unter dem Bahnhof. Die Abstimmung beider Projekte erfolgt in der Phase Vorprojekt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Olten |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. November 2021 | Publikationsdatum | |
2. November 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
16. November 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt |
5. Januar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
10. Januar 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. Mai 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Sparte) pro Jahr (max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Zu EK1:
N1: 1 Referenzprojekt in der Teilphase 31 gemäss SIA 112 mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N1.1 Gesamtleitung / -koordination mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. 25 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.2 Ingenieurbau Tiefbau / Bahnbau mit Baukosten im Fachbereich von mind. 10 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.3 Ingenieurbau Tragkonstruktionen mit Baukosten im Fachbereich von mind. 10 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.4 Bahnzugang und Architektur mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.5 Kabelplanung mit Baukosten im Fachbereich von mind. 1 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.6 Technische Anlagen (Elektroplanung und HLKKS) mit Baukosten im Fachbereich von mind. 1 Mio. CHF exkl. MWST.
- Verschiedene Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projekts nachgewiesen werden.
- Die Referenzprojekte müssen die Teilphase 31 «Vorprojekt» gemäss SIA 112 abdecken. Die Teilphase 31 muss abgeschlossen sein.
- Die Referenzprojekte müssen in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sein (Abschluss der Bearbeitung nicht vor 2011).
- Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Zu EK2:
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en).
N3:Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1)
Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
2)
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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