Zuschlag 1224979: Nachtrag 1 N09.72 090129 Zwischbergen Casermettatunnel, Planer MP
Publiziert am: 21. Oktober 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Die durch das Beschwerdeverfahren hervorgerufene Projektsistierung führte im Nachgang zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Die dadurch hervorgerufenen Zusatzleistungen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Projektierungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse [Gesamtzusammenhänge des Projektes] verfügt. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde. Weiter würde ein Wechsel der Anbieterin zu unverhältnismässigen Mehrkosten von ca. CHF 60'000.00 geschätzt führen, was wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.10.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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