Vergebener Wettbewerb 1070681: KSA - Neubau
Publiziert am: 12. April 2019
Kantonsspital Aarau AG
None
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Vergebener Wettbewerb |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vorangehende Publikation: |
Preisträger
Informationen
28.07.2017
Die öffentliche Ausschreibung wird via simap (www.simap.ch) publiziert. Zudem erfolgt eine Anzeige im Amtsblatt des Kantons Aargau.Bei Widersprüchen gilt der Text im Dokument „I_0 Präqualifikation“.
Fritz Schumacher (Vorsitz)
Dipl. Architekt BSA, Dipl. Ing. Stadtplaner SIA
Roland Bautz
Dipl. Ing.(FH), Dipl. Gesundheitsökonom
Prof. Hannelore Deubzer
Professorin TU München, Architektin
Jan Hlavica
Architekt ETH / SIA, Stadtbaumeister Aarau
Yassir Osman
Architekt ETH / SIA
Bruno Stoll
Architekt FH / SIA
Yves Stump
Architekt FH / BSA
Robin Winogrond
Masters Landschaftsarchitektur, Bachelor Urban Design
Sachpreisrichter
Sergio Baumann
Leiter Betrieb / Mitglied der Geschäftsleitung
Regula Jenzer - Bürcher
Verwaltungsrätin / Vorsitzende Immo-Ausschuss KSA
Dr. med. Robert Rhiner MPH
CEO KSA
Nicole Sehringer
Leiterin Projekte und Prozesse KSA
Roland Tschudi
Verwaltungsrat KSA
3
Publikation
Die Publikation auf www.simap.ch / Projekt ID: 158384 dient der allgemeinen Information.
Wir weisen daraufhin, dass für Sie die Rechtsmittelfrist bereits mit Zustellung der schriftlichen Verfügung (auf dem Postweg an die Teilnehmer) beginnt. Im Submissionsrecht gelten keine Gerichtsferien.
1.Gegen die schriftliche (Zustellung auf dem Postweg) Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unter-liegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellstrasse 25
5001 Aarau
Telefon: 0041 62 838 40 02
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...