Wettbewerb 977957: KSA - Neubau
Publiziert am: 28. Juli 2017
Kantonsspital Aarau AG
Neubau Kantonsspital Aarau mit ca. 50'000M2 Hauptnutzfläche und ca. 500 Betten. Detaillierter Beschrieb im Anhang: I_0_Präqualifikation
Schlüsselfertige Planung und Ausführung des Bauvorhabens als Gesamtleistung.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Juli 2017 | Publikationsdatum | |
11. September 2017 | Abgabetermin 12:00 |
Informationen
Siehe generelle Teilnahmebedingungen
8
> Es werden die in der Präqualifikation 6-8 bestrangierten Anbieter zur 1.Wettbewerbsstufe zugelassen.
> Es werden maximal die 3 besten Ränge der 1.Wettbewerbsstufe zur 2.Wettbewerbsstufe zugelassen.
Siehe Dokument I_0 Präqualifikation, Ziff. 3.6
Vergütung der Angebote für zugelassene Teilnehmer der Wettbewerbsstufen 1 und 2
Eine Vergütung erfolgt nur für Angebote, welche:
> die formellen Anforderungen an die Angebote gemäss Ziff. 4.1 (Dokument I_0 Präqualifikation) erfüllen
> die notwendige Qualität und Vollständigkeit aufweisen, um zur Beurteilung zugelassen zu werden
Die fixe Vergütung beträgt pro Angebot (inkl. MwSt. und inkl. Nebenkosten):
•1. Wettbewerbsstufe: CHF 60’000
•2. Wettbewerbsstufe: CHF 950’000
Sollte das Projekt wider Erwarten nicht realisiert werden, so wird dem siegreichen GLA keine weitere Entschädigung vergütet.
Teilnahme ausländischer Gesamtleistungsanbieter:
Zur Teilnahme berechtigt sind Anbieter mit Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
Siehe Dokument I_0 Präqualifikation Ziff. 4.1
Die öffentliche Ausschreibung wird via simap (www.simap.ch) publiziert.
Zudem erfolgt eine Anzeige im Amtsblatt des Kantons Aargau.
Bei Widersprüchen gilt der Text im Dokument „I_0 Präqualifikation“.
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellstrasse 25
5001 Aarau
Telefon: 0041 62 838 40 02
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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