Ausschreibung 1412385: (b24015) Integrale Betreiberleistungen BAZG New

Publiziert am: 16. April 2024

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bewirtschaftet als Eigentümervertreterin der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Grossteil des Immobilienportfolios, welches vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) genutzt wird. Die Bewirtschaftung des Portfolios für die allgemeinen Betreiberleistungen wurde ab 01.01.2021 bis heute von einem externen Anbieter durchgeführt. Nun werden diese Leistungen erneut extern vergeben. Die Ausschreibung der integralen Betreiberleistungen erfolgt in 4 regionalen Losen. Das Beschaffungsprojekt beinhaltet für alle Lose folgende Leistungen:
A: Objektmanagement / Technisches Gebäudemanagement (TGM) / Hauswartung,
B: Umgebungspflege / Aussenreinigung / Winterdienst,
C: Reinigung

Fortsetzung siehe Ziffer 4.6.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Monat
Ort:

Ortsadressen der einzelnen Objekte gemäss dem jeweiligen Anhang B.2 «Preiseingabe» unter «Kosten pro Objekt/WE».

Zeit für Fragen: 1 Woche, 5 Tage
Tags:
  • 90620000: Schneeräumung
  • 77300000: Dienstleistungen im Gartenbau
  • 90911200: Gebäudereinigung
  • 90919200: Büroreinigung
  • 90911300: Fensterreinigung
  • 90910000: Reinigungsdienste
  • 98341130: Hauswartungsdienste
  • 98341140: Hausmeisterdienste
  • 90911100: Reinigung von Unterkünften
Gruppen:
  • L: Gartenbau
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • L-S: Services
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Zoll Nord / Mitte

  • Lot 2:

    Zoll Nordost / Ost

  • Lot 3:

    Zoll West

  • Lot 4:

    Zoll Süd

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. April 2024 Publikationsdatum
16. April 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher, französische und italienischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Die Ausschreibungsunterlagen sind für die Lose 1 und 2 in deutscher Sprache erhältlich. Der Vertrag mit dem Leistungserbringer wird in Deutsch erstellt und unterzeichnet.

Die Ausschreibungsunterlagen für das Los 3 sind in Deutsch und Französisch erhältlich. Der Vertrag mit dem Leistungserbringer wird auf Deutsch oder Französisch erstellt und unterzeichnet.

Die Ausschreibungsunterlagen für das Los 4 sind in Deutsch und Italienisch erhältlich. Der Vertrag mit dem Leistungserbringer wird auf Deutsch oder Italienisch erstellt und unterzeichnet.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

14. Mai 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

4. Juni 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Dokument "Allgemeiner Beschrieb", Ziffer 9.1.5.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

7. Juni 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Dokument "Allgemeiner Beschrieb", Ziffer 9.1.5.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Januar 2025 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2032 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Zoll Nord / Mitte
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Implementierungsleistungen müssen bereits früher stattfinden. Dies findet in Abstimmung mit der Auftraggeberin statt; jedoch ab ca. August 2024.
  • Projektdauer von 01.01.2025 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1 Preis
10 ZK 2 Erfahrung
15 ZK 3 Organisation
20 ZK 4 Personalplanung
10 ZK 5 Implementierung
5 ZK 6 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Allgemeiner Beschrieb" unter Ziffer 5.2 und im Anhang B.2.1 ersichtlich.



2: Zoll Nordost / Ost
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Implementierungsleistungen müssen bereits früher stattfinden. Dies findet in Abstimmung mit der Auftraggeberin statt; jedoch ab ca. August 2024.
  • Projektdauer von 01.01.2025 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1 Preis
10 ZK 2 Erfahrung
15 ZK 3 Organisation
20 ZK 4 Personalplanung
10 ZK 5 Implementierung
5 ZK 6 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Allgemeiner Beschrieb" unter Ziffer 5.2 und im Anhang B.2.2 ersichtlich.



3: Zoll West
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Implementierungsleistungen müssen bereits früher stattfinden. Dies findet in Abstimmung mit der Auftraggeberin statt; jedoch ab ca. August 2024.
  • Projektdauer von 01.01.2025 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1 Preis
10 ZK 2 Erfahrung
15 ZK 3 Organisation
20 ZK 4 Personalplanung
10 ZK 5 Implementierung
5 ZK 6 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Allgemeiner Beschrieb" unter Ziffer 5.2 und im Anhang B.2.3 ersichtlich.



4: Zoll Süd
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Implementierungsleistungen müssen bereits früher stattfinden. Dies findet in Abstimmung mit der Auftraggeberin statt; jedoch ab ca. August 2024.
  • Projektdauer von 01.01.2025 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1 Preis
10 ZK 2 Erfahrung
15 ZK 3 Organisation
20 ZK 4 Personalplanung
10 ZK 5 Implementierung
5 ZK 6 Nachhaltigkeit

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "Allgemeiner Beschrieb" unter Ziffer 5.2 und im Anhang B.2.4 ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1
Qualitätsmanagement- und Umweltsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes Qualitätsmanagementsystem und Umweltmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 und ISO 14001 oder gleichwertig verfügt.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation des internen Qualitätsmanagementsystems und Umweltmanagementsystems oder entsprechendes gültiges Zertifikat ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig. Das gleichwertige Zertifikat ist zusätzlich zu beschreiben oder falls der Nachweis nicht mittels Zertifikat erbracht werden kann, Beschrieb des internen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Anbieter. (Max. 2 DIN A4 Seiten).
Im Anhang B.1, unter EK 1 einzureichen und zu bestätigen.

EK 2
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Vorhandener Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate seit Publikation der Ausschreibung. Allfällig vorliegende Betreibungen sind schriftlich zu begründen.
Ein vorhandener Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Gültigkeit für die anbietende Gesellschaft, welche mind. folgende Deckungssummen pro Fall enthält:
- Für Personenschäden: CHF 5 Mio.
- Für Vermögensschäden: CHF 2.5 Mio.
- Für Sachschäden: CHF 5 Mio.
Eine Umsatzbestätigung über die Jahre 2021, 2022 und 2023, wobei folgender jährlicher Mindestumsatz im Geschäftsbereich Facility Services erreicht wurde:
- Bei Zuschlag für 1 Los: ca. CHF 3 Mio.
- Bei Zuschlag für 2 Lose: ca. CHF 6 Mio.
- Bei Zuschlag für 3 Lose: ca. CHF 9 Mio.
- Bei Zuschlag für 4 Lose: ca. CHF 15 Mio.
Bei Anbietern aus dem Ausland ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes beizulegen.
Im Anhang B.1, unter EK 2 einzureichen und zu bestätigen.

EK 3
Leumundsprüfung
Der Anbieter bestätigt, dass er lediglich Mitarbeiter mit einem einwandfreien Leumund einsetzt. Hier gilt die Überprüfung des Betreibungs- und Strafregisterauszuges. Der Leumund ist in diesem Fall einwandfrei, wenn keine die Eignung der Person in Frage stellenden Einträge in den Auszügen vorhanden sind (im Zweifelsfall Entscheid über Relevanz durch Nutzer). Die Überprüfung geschieht alle zwei Jahre oder bei Neueintritten. Diese Formulare müssen ab Vertragsstart nach Anforderung innert Wochenfrist der Auftraggeberin nachgewiesen werden können.
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen (erste und einmalige Aufforderung) der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) vom November 2023 zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Bestätigung, dass lediglich Mitarbeitende mit einem einwandfreien Leumund eingesetzt werden und die Anforderungen der Auftraggeberin eingehalten werden und dies auf Wunsch der Auftraggeberin nachgewiesen werden kann. Somit können die Personen einer Leumundsprüfung oder einer PSP unterzogen werden.
Im Anhang B.1, unter EK 3 zu bestätigen.

EK 4
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge vom Januar 2024 sind zu akzeptieren.
Nachweis
Bestätigung über die Akzeptanz der AGBs, betrifft Anhang A.1.
Im Anhang B.1, unter EK 4 zu bestätigen.

EK 5
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den beiliegenden Vertragsentwurf des Bundes vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Bestätigung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs mit geforderten Angaben.
Im Anhang B.1, unter EK 5 zu bestätigen.

EK 6
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in vergleichbaren Projekten. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten Jahren nach.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis für eine Unternehmensreferenz, bei welcher die folgenden Kriterien erfüllt werden müssen:
- Vergleichbares Leistungsspektrum (integrales Mandat, mit mind. 50% Betriebsliegenschaften, das mindestens die Hauptleistungen Objektmanagement, Hauswartung und Reinigung innen beinhaltet)
- Die Hauptleistungen Objektmanagement, Hauswartung und Reinigung innen müssen beim Referenzprojekt überwiegend in Eigenleistung durch den Anbieter erbracht worden sein. Für kleinere Leistungen dürfen Subunternehmer beigezogen worden sein.
- Mandat mit mindestens 10 Objekten an mindestens 2 unterschiedlichen Standorten mit einer Mindestdistanz von 10 Kilometern
- Auftragsvolumen von mind. ca. CHF 700'000.- exkl. MwSt. pro Jahr
- Der Referenzauftrag ist laufend seit mind. 1 Jahr oder darf nicht mehr als ca. 5 Jahre zurückliegen.
- Gilt für Bietergemeinschaften: Beim Referenzobjekt müssen die Leistungen zwingend in der gleichen Konstellation erbracht worden sein.
Es ist zwingend ein Beschrieb der Leistungen für die Referenz anzugeben.
Für die Referenz muss eine Kontaktperson inklusive Stellvertretung angegeben sein, welche die Auftraggeberin kontaktieren darf.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Im Anhang B.1, unter EK 6 einzureichen und zu bestätigen.

EK 7
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um die Leistungsbereiche gemäss der Leistungsbeschreibung zu erbringen und garantiert die Bereitstellung einer Ansprechperson (Mandatsleiter auf Losebene - Schlüsselperson 2), die über die erforderlichen fachlichen wie auch sprachlichen Kompetenzen verfügt.
Nachweis
Bestätigung, dass der Anbieter über die personellen Ressourcen zum Zeitpunkt des Auftragsstarts verfügt, um die Auftragserfüllung an den jeweiligen Standorten in den geforderten Leistungsbereichen erbringen zu können.
Plausible und nachvollziehbare Darstellung der Organisation der Anbieterfirma (nicht mandatsspezifisch) mit Angaben zu Umsatz, Anzahl Mitarbeitenden, FTE in den einzelnen Leistungsbereichen sowie Bestätigung, dass die Hauptleistungen Objektmanagement, Hauswartung und Reinigung innen in dem vorliegenden Auftrag überwiegend in Eigenleistung durch den Anbieter erbracht werden können. Dies muss mindestens bei ca. 80% der Objekte der Fall sein.
Bestätigung einer geeigneten Ansprechperson (Mandatsleiter auf Losebene - Schlüsselperson 2) und dass diese für Los 3 und Los 4 nebst der jeweiligen Regionensprache (Los 3 = Französisch und Los 4 = Italienisch) sich schriftlich in deutscher Sprache, mind. auf dem Niveau B1 verständigen kann.
Im Anhang B.1, unter EK 7 einzureichen und zu bestätigen.

EK 8
Interventionszeit
Einhaltung der geforderten Interventionszeit von ≤ 60 Minuten (Zeitpunkt der Alarmierung / Aufgebot bis zum Eintreffen auf der Anlage) bei den Objekten mit «Level hoch» (siehe Erstintervention und Störungsanalyse im Anhang A.2 «Leistungsbeschreibung»).
Nachweis
Bestätigung, dass der Anbieter die Interventionszeit von ≤ 60 Minuten für alle Objekte, wo dies gemäss Anhang A.2 Leistungsbeschreibung bzw. Anhang B2. Preiseingabe gefordert ist («Level hoch»), an den unterschiedlichen Standorten des Loses einhalten kann, unabhängig von den vorherrschenden Verkehrs- und Witterungsbedingungen. Darüber hinaus wird bestätigt, dass das eingesetzte Interventionspersonal über gute mündliche Kenntnisse der Sprache der jeweiligen Region verfügt.
Als Nachweis muss zusätzlich im Anhang B.1 für einige durch die Auftraggeberin ausgewählte Objekte nachgewiesen werden, dass diese Interventionszeit eingehalten werden kann. Dafür ist pro Objekt anzugeben, von wo (Filiale) die einzelnen Objekte erreicht werden und in welcher Zeit. Bei Bedarf kann dies mittels einer grafischen Darstellung auf einer Karte aufgezeigt werden.
Im Anhang B.1, unter EK 8 einzureichen und zu bestätigen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Ein Anbieter muss – auch bei Eingabe eines Angebotes für mehrere Lose - zwingend an mindestens einer der unten aufgeführten Begehungen teilnehmen. Es muss sich dabei nicht zwingend um eine Begehung für jenes Los handeln, für das er eine Offerte einreicht. Der Anbieter hat somit freie Terminwahl.

Angebote von Anbietern, die an der Begehung ohne begründete und durch die Auftraggeberin akzeptierte Absage nicht teilgenommen haben, werden ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist lediglich die Anwesenheit eines Mitgliedes gefordert.

Die Termine finden wie folgt statt:

Zoll Süd – Lugano
Treffpunkt: Zollstelle, Via Gaggiolo 59, 6855 Stabio
- Begehung 1: 03.05.2024, 09.30 bis ca. 12.00 Uhr
- Begehung 2: 03.05.2024, 13.00 bis ca. 15.30 Uhr
Die Begehungen finden in deutscher und italienischer Sprache statt.

Zoll Nord / Mitte – Basel
Treffpunkt: Gemeinschafts-Zollanlage, Im Weiherfeld, 4310 Rheinfelden (Besucherparkplatz)
- Begehung 1: 06.05.2024, 09.30 bis ca. 12.00 Uhr
- Begehung 2: 06.05.2024, 13.00 bis ca. 15.30 Uhr
Die Begehungen finden in deutscher Sprache statt.

Zollkreis Nordost / Ost – Schaffhausen
Treffpunkt: Grenzübergang Tägerwilen, Konstanzerstrasse 121, 8274 Tägerwilen
- Begehung 1: 07.05.2024, 09.30 bis ca. 12.00 Uhr
- Begehung 2: 07.05.2024, 13.00 bis ca. 15.30 Uhr
Die Begehungen finden in deutscher Sprache statt.

Zoll West – Genf
Treffpunkt: Zollstelle, Route Blanche 24, 1226 Thônex-Vallard
- Begehung 1: 08.05.2024, 09.30 bis ca. 12.00 Uhr
- Begehung 2: 08.05.2024, 13.00 bis ca. 15.30 Uhr
Die Begehungen finden in deutscher und französischer Sprache statt.

Die Begehungen werden inhaltlich identisch durchgeführt:
- Präsentation zur Erläuterung der Ausgangslage, der Losstruktur, den Leistungslevels, der Bestell-/Preisstruktur usw. Die schriftliche Präsentation wird mit den Antworten aus dem Frage-Antworten-Verfahren mitgeliefert.
- Besichtigung Aussenanlage / Umgebung
- Besichtigung Gebäude und Infrastruktur

Besammlung ist beim Eingang des entsprechenden Objektes bzw. bei der Gemeinschafts-Zollanlage Rheinfelden auf dem Besucherparkplatz. Es dürfen max. 2 Personen pro Anbieter teilnehmen (ID / Pass oder Personalausweis sind vorzuweisen).

Die Begehung wird grundsätzlich in deutscher und für das Los 3 Genf zusätzlich in französischer Sprache und das Los 4 Lugano zusätzlich in italienischer Sprache durchgeführt.

Bei der Begehung werden keine Fragen zum Beschaffungsverfahren und zu den Ausschreibungsunterlagen beantwortet.

Die verbindliche Anmeldung mit der Angabe der Teilnehmer, des Standortes, des konkreten gewünschten Besichtigungstermins sowie der gewünschten Sprache für die Begehungen bei Los 3 (Zoll West – Genf) und Los 4 (Zoll Süd – Lugano) ist bis am 30.04.2024 an folgende E-Mailadresse zu stellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Fortsetzung aus Ziffer 2.6:
Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen, die in folgende Regionen unterteilt sind:
- Los 1: Zoll Nord / Mitte,
- Los 2: Zoll Nordost / Ost,
- Los 3: Zoll West,
- Los 4: Zoll Süd
Das ausgeschriebene BAZG Portfolio aller Lose umfasst gesamtschweizerisch ca. 1'500 Objekte, wobei es sich im Wesentlichen um bemannte und unbemannte Dienst- und Betriebsgebäude, Dienstwohnungen und Ausbildungszentren handelt.

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen durch die Auftraggeberin innerhalb des eigenen Konzerns (resp. innerhalb der Bundesverwaltung) oder an beigezogene Drittpersonen. Für den Anbieter gilt dies, soweit die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder Bestimmungen des Vertrages konzernintern weitergegeben werden.
Ohne schriftliche Einwilligung der Auftraggeberin darf der Anbieter mit der Tatsache, dass eine Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin besteht oder bestand, nicht werben und die Auftraggeberin auch nicht als Referenz angeben.
Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Drittpersonen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1412385 (b24015) Integrale Betreiberleistungen BAZG