Ausschreibung 1411483: (23147) 341 Unterstützung für den Fachbereich Risikobewertung des BLV New

Publiziert am: 15. April 2024

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Wissensgrundlagen

Los 1: Experten in chemischen Risikobewertungen und Humantoxikologie im Bereich Sicherheit von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
- Bewertung chemischer Risiken in Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen

Los 2: Experten in mikrobiologischen Risikobewertungen in den Einsatzgebieten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
- Mikrobiologische Risikobewertung in Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
- Früherkennung Lebensmittelsicherheit
- Biotechnologische Risikobewertung und Beurteilung von Gesundheitsanpreisungen


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Monat, 3 Wochen
Ort:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern

Zeit für Fragen: 0 Minuten
Tags:
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
  • 90711100: Risiko- oder Gefahrenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 73200000: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
  • 72316000: Datenanalyse
  • 75130000: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
  • 79551000: Schreibarbeiten
  • 79419000: Beratung in Sachen Evaluierung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Experten in chemischen Risikobewertungen und Humantoxikologie im Bereich Sicherheit von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.

  • Lot 2:

    Experten in mikrobiologischen Risikobewertungen in den Einsatzgebieten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. April 2024 Publikationsdatum
15. April 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

24. April 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. Juni 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

2. Juli 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. August 2024 Geplanter Projektstart
31. Juli 2029 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Experten in chemischen Risikobewertungen und Humantoxikologie im Bereich Sicherheit von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Ausführungstermin: 01.08.2024 – 31.07.2026 Umfang / Menge: Max. 4183.20 Stunden
  • Projektdauer von 01.08.2024 bis 31.07.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 ZK01 Zusätzliche Erfahrung des Anbieters im Bereich chemische Risikobewertung/Humantoxikologie in den Einsatzgebieten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
30 ZK02 Erfahrung der wissenschaftlichen Pool-Mitarbeitenden im Bereich chemische Risikobewertung/Humantoxikologie in den Einsatzgebieten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
5 ZK03 Vertiefte Ausbildung der wissenschaftlichen Pool-Mitarbeitenden im Bereich Toxikologie
5 ZK04 ISO Norm 14001
30 ZK05 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Experten in mikrobiologischen Risikobewertungen in den Einsatzgebieten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Ausführungstermin: 01.08.2024 – 31.07.2026 Umfang / Menge: Max. 4'183.20 Stunden
  • Projektdauer von 01.08.2024 bis 31.07.2029

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 ZK01 Erfahrung des Anbieters in mikrobiologischer Risikobewertung im Lebensmittelsicherheitsbereich
20 ZK02 Erfahrung der wissenschaftlichen Pool-Mitarbeitenden im Bereich konzeptionelle Arbeit und elektronische Informationsrecherche
15 ZK03 Aus- oder Weiterbildung der wissenschaftlichen Pool-Mitarbeitenden im Bereich Biotechnologie oder Molekularbiologie
5 ZK04 ISO Norm 14001
30 ZK05 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Hinweis für Anbieter als Bietergemeinschaft:
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, ist auf Aufforderung hin von allen einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ein jeweils sie betreffender Betreibungsregisterauszug – nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung – einzureichen oder, sofern sie ihren Sitz im Ausland haben, eine vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes.

EK02 Los 1: Erfahrung in chemischen Risikobewertungen / Humantoxikologie
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in nachweisbaren wissenschaftlichen Arbeiten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Einsatzgebiet (Bewertung chemischer Risiken in Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen nach internationalen Standards), Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzprojekten in den letzten 4 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die im Anhang 4 aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 Los 2: Erfahrung in mikrobiologischen Risikobewertung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in nachweisbaren wissenschaftlichen Arbeiten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Einsatzgebiet (Bewertung mikrobiologische Risiken in Lebensmitteln und Gebrauchsegenständen), Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzprojekten in den letzten 4 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die im Anhang 4 aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact SPOC), welcher für den Auftrag verantwortlich ist, sowie über einen Stellvertreter dieser Person.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC und von seinem Stellvertreter.

EK05 Organisation pro angebotenes Los
Für jedes angebotene Los stellt der Anbieter die Organisation vor, die er für die Umsetzung der verschiedenen im Pflichtenheft aufgeführten Leistungen vorgesehen hat. Er gibt die Schlüsselpersonen an sowie ihre Funktion und CVs. Allfällige Subunternehmer werden ebenfalls vorgestellt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation über der Organisation pro angebotenes Los inkl. CVs.

EK06 Los 1: Pool an wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, einen Pool an wissenschaftlichen Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Der wissenschaftliche Mitarbeiterpool erfüllt die folgenden Voraussetzungen:
- 2.0 FTE (inkl. Option 1)
- Bereitschaft ad hoc in den Räumlichkeiten des BLV, (Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern) zu arbeiten (voraussichtlich selten, z.B. Austausch, Teilnahme an Sitzungen)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK07 Los 2: Pool an wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, einen Pool an wissenschaftlichen Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Der wissenschaftliche Mitarbeiterpool erfüllt die folgenden Voraussetzungen:
- 1.8 FTE (inkl. Option 1)
- Bereitschaft ad hoc in den Räumlichkeiten des BLV, (Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern) zu arbeiten (z.B. Austausch, Teilnahme an Sitzungen)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit. nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK08 Los 1: Ausbildung der eingesetzten wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Die eingesetzten wissenschaftlichen Mitarbeitenden verfügen über einen naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss (Biologie, Chemie, Toxikologie) oder eine gleichwertige Ausbildung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Ausbildung.

EK09 Los 2: Ausbildung der eingesetzten wissenschaftlichen Mitarbeitenden
AP1 und AP3: Die eingesetzten wissenschaftlichen Mitarbeitenden verfügen über einen Masterabschluss in Mikrobiologie oder Biologie/Biotechnologie mit Spezialisierung in Mikrobiologie oder eine gleichwertige Ausbildung.
AP2: Die eingesetzten wissenschaftlichen Mitarbeitenden verfügen über einen Masterabschluss in Lebensmittelwissenschaften oder Mikrobiologie mit Spezialisierung in Lebensmittelsicherheit oder eine gleichwertige Ausbildung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Ausbildung.

EK10 Sprachkenntnisse der wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, einen Pool an wissenschaftlichen Mitarbeitenden einzusetzen, die:
- die Unterlagen in Deutsch, Französisch und Englisch bearbeiten können.
- auf Deutsch und Französisch kommunizieren können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der wissenschaftlichen Mitarbeitenden.

EK11 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP, SR 128.31) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) – Anhang 5
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 sowie die Geheimhaltungsverpflichtung in Anhang 7 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15 Offenlegung von Interessenskonflikten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, allfällige Interessenskonflikte offen zu legen. Falls der Auftragnehmer für ein zu bearbeitendes Dossier ein Mandat einer Drittfirma innehat, informiert er den Auftraggeber. Der Auftraggeber überprüft in solchen Fällen die Beurteilung und schliesst diese ab.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16 Einhaltung der Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er die schweizerischen gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit einhält.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Wissensgrundlagen
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch