Zuschlag 1408227: 01593-000_BHU_LBTA

Publiziert am: 28. März 2024

BLS Netz AG

Los 1: Das bisherige Mandat bzgl. Unterstützung, Entwicklung, Pflege & Weiterentwicklung ePHB wird aus technischen, urheberrechtlichen & wirtschaftlichen Gründen der bisherigen Anbieterin vergeben. Ein Wechsel der Anbieterin bringt unverhältnismässige Mehrkosten mit sich. (Art. 21 Abs. 2 lit. c und e BöB)

Los 2: Das bisherige Mandat für die Unterstützung bei der Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen wird aus Dringlichkeit und wirtschaftlichen Gründen um weitere, bisher nicht vorgesehene Teilmandate erweitert. Ein Wechsel der Anbieterin führt zu Verzögerungen und bringt substanzielle und unverhältnismässige Mehrkosten mit sich. (Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB)

Los 3: Das Mandat für die allgemeine Bauherrenunterstützung wird der bisherigen Anbieterin vergeben. Ein Wechsel der Anbieterin führt zu erheblichen Schwierigkeiten, insbesondere Effizienzverlusten, und bringt substanzielle sowie unverhältnismässige Mehrkosten mit sich. (Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB)


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

TBF + Partner AG, Zürich
CHF 6,100,000 exkl. MwSt., Los 1: CHF 900'000, Los 2: CHF 1'250'000, Los 3: CHF 3'950'000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

27.03.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: +41583272958
E-Mail-Adresse:  
silvio.gasparini@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1408227 01593-000_BHU_LBTA