Zuschlag 1399113: N06.32 PEB Wankdorf - Muri Bypass Ost - Projektverfasser BSA ID9346

Publiziert am: 22. Februar 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der
Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Das Angebot zeichnet sich insbesondere durch die sehr guten Referenzen des geforderten Schlüsselpersonals und der sehr guten Plausibilität des Angebotes aus.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 QUALITY QUALITÄT DES ANBIETERS
35 QUALITY QUALITÄT DES ANGEBOTES
25 PRICE PREIS

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation

Berücksichtigte Anbieter

IUB Engineering AG, Bern
CHF 3,835,604

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 20.10.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 109 Tage

Datum des Zuschlags:

06.02.2024


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch